Unternehmensinsolvenz

Volt Transition GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Volt Transition GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 107737). 1 Bekanntmachung vom 09. April 2026 bis 09. April 2026.

Stammdaten

SitzSaarbrücken
GerichtAmtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen106 IN 56/25
HandelsregisterSaarbrücken, HRB 107737
BundeslandSaarland
BrancheUnternehmensberatung, Recht & Steuern
Zeitraum09. April 2026 – 09. April 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 106 IN 56/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107737 eingetragenen Volt Transition GmbH, Neugrabenweg 4, 66123 Saarbrücken, vertr. d. d. Gf. ist der am 08.09.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 02.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Amtsgericht Saarbrücken, 09.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar