Unternehmensinsolvenz

Violi & Servicepartner für soziale Dienstleistungen und Verwaltungs-GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Violi & Servicepartner für soziale Dienstleistungen und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bad Lauterberg im Harz (Amtsgericht Osterode am Harz, HRB 120530). 6 Bekanntmachungen vom 18. März 2024 bis 21. April 2026.

Stammdaten

SitzBad Lauterberg im Harz
GerichtAmtsgericht Osterode am Harz
Aktenzeichen8 IN 10/24
HandelsregisterGöttingen, HRB 120530
Zeitraum18. März 2024 – 21. April 2026
Bekanntmachungen6

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 8 IN 10/24

    8 IN 10/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Violi & Servicepartner für soziale Dienstleistungen und Verwaltungs-GmbH, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz (AG Göttingen, HRB 120530), vertr. d.: 1. Anna-Barbara Baumann-Violi, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführerin), 2. Enrico Violi-Hannmann, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführer), ist am 18.03.2024 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-00 Sek., Fax: 0511-543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Osterode am Harz, 18.03.2024 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-osterode.niedersachsen.de Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden. Das Hauptgebäude des Amtsgerichts Osterode am Harz verfügt nicht über einen barrierefreien Gebäudezugang. Falls Sie körperlich beeinträchtigt sind und Hilfe benötigen, setzen Sie sich bitte vorab mit den Gerichtswachtmeistern unter der Tel.-Nr. 05522 / 5002 0 in Verbindung.

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 8 IN 10/24

    8 IN 10/24: Über das Vermögen der Violi & Servicepartner für soziale Dienstleistungen und Verwaltungs-GmbH, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz (AG Göttingen, HRB 120530), vertr. d.: 1. Anna-Barbara Baumann-Violi, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführerin), 2. Enrico Violi-Hannmann, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 08:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-00 Sek., Fax: 0511-543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.06.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 06.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 12, Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Osterode am Harz, 01.05.2024

  3. Nr. 3SonstigesAz. 8 IN 10/24

    8 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Violi & Servicepartner für soziale Dienstleistungen und Verwaltungs-GmbH, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz (AG Göttingen, HRB 120530), vertr. d.: 1. Anna-Barbara Baumann-Violi, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführerin), 2. Enrico Violi-Hannmann, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Osterode am Harz, 20.10.2024

  4. Nr. 4SonstigesAz. 8 IN 10/24

    8 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Violi & Servicepartner für soziale Dienstleistungen und Verwaltungs-GmbH, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz (AG Göttingen, HRB 120530), vertr. d.: 1. Anna-Barbara Baumann-Violi, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführerin), 2. Enrico Violi-Hannmann, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführer) liegt der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Amtsgericht Osterode am Harz, 10.02.2025

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 10/24

    8 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Violi & Servicepartner für soziale Dienstleistungen und Verwaltungs-GmbH, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz (AG Göttingen, HRB 120530), vertr. d.: 1. Anna-Barbara Baumann-Violi, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführerin), 2. Enrico Violi-Hannmann, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osterode am Harz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Mindestvergütung EUR 40 % Bruchteilserhöhung EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 11.12.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 10.148,21 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von ..... EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter stünde nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festzusetzen wäre. Die Bruchteilsvergütung würde danach ..... EUR betragen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Mindestvergütung gem. § 2 Abs. 2 InsVV in Höhe von ..... Euro geltend gemacht. Der vorläufige Insolvenzverwalter begehrt eine Erhöhung der Bruchteilsvergütung um 40 % (20 % für die Unternehmensfortführung und 20 % für die Erarbeitung einer Nachfolgelösung). Bezüglich der detaillierten Begründung wird auf den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 11.12.2024 verwiesen. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Osterode am Harz, 22.09.2025

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 10/24

    Geschäfts-Nr. 8 IN 10/24 In dem Insolvenzverfahren Violi & Servicepartner für soziale Dienstleistungen und Verwaltungs-GmbH, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz (AG Göttingen, HRB 120530), vertr. d.: 1. Anna-Barbara Baumann-Violi, Ahornstraße 6 - 8, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführerin), 2. Enrico Violi-Hannmann, Heikenbergstraße 48, 37431 Bad Lauterberg im Harz, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen erfolgen am: Mittwoch, 20. Mai 2026, Zimmer Nr. 11 (Nebengebäude), Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz. Widersprüche sind schriftlich bis zum 18.05.2026 zu erheben. Die Insolvenztabelle nebst nachträglicher Anmeldungen und Urkunden ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden. Amtsgericht Osterode am Harz, 20.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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