Vicon-S GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Vicon-S GmbH mit Sitz in Plauen (Amtsgericht Chemnitz, HRB 33383). 3 Bekanntmachungen vom 29. Januar 2026 bis 18. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Plauen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Chemnitz |
| Aktenzeichen | 208 IN 1993/25 |
| Handelsregister | Chemnitz, HRB 33383 |
| Bundesland | Sachsen |
| Branche | Industrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie) |
| Zeitraum | 29. Januar 2026 – 18. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 208 IN 1993/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 208 IN 1993/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vicon-S GmbH, Seumestraße 97, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33383 vertreten durch den Geschäftsführer Denis Bronsert ergeht am 26.01.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: , Verpachtung der Rechte an Onlineshops, Halten und Verwalten von Lizenzen, Halten von Gesellschaftsbeteiligungen sowie alle diesem Zweck im weitesten Sinn dienenden Rechtshandlunge) wird am 26.01.2026 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Katrin Hahn Dresdner Straße 86 09130 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 444 39 0 Telefax: 0371 444 39 11 Email geschäftlich: info-ch@insares.de Website: www.insares.de bestellt. 3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 13.03.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 24.04.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 2SonstigesAz. 208 IN 1993/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 208 IN 1993/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vicon-S GmbH, Seumestraße 97, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33383 vertreten durch den Geschäftsführer Denis Bronsert - hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 06.03.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 208 IN 1993/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 208 IN 1993/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vicon-S GmbH, Seumestraße 97, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz, HRB 33383 vertreten durch den Geschäftsführer Denis Bronsert ergeht am 18.06.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Wochentag und Datum: Donnerstag, 02.07.2026 Uhrzeit:10:00 Uhr Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Auf der Tagesordnung steht: Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Immobilie, eingetragen im Grundbuch von Haselbrunn, Blatt 2428, Flurstück Nr. 50/6 zu einem Kaufpreis von mindestens 240.000 € 2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Gründe: ... Rechtsbehelfsbelehrung: Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung. Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden. Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022: Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.