Unternehmensinsolvenz

Truckhaus GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Truckhaus GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 110960). 3 Bekanntmachungen vom 27. März 2024 bis 08. Juli 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 86/23 T-11-6
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 110960
Zeitraum27. März 2024 – 08. Juli 2026
Bekanntmachungen3

Truckhaus GmbH im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 86/23 T-11-6

    810 IN 86/23 T: In dem Insolvenzverfahren Truckhaus GmbH, Zum Bergwerk 5 A, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110960), vertreten durch: Tsvetan Yankov Rusev, Zum Bergwerk 5A, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 26.03.2024 um 16:06 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Joachim Kühne, CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Straße 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 701 30 0, Fax: 069/ 71 701 40 41 0, E-Mail: insolvenz@cms-hs.com, Internet: www.cms-hs.com. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 324/23 T und 810 IN 359/23 T verbunden. Das Verfahren 810 IN 86/23 T führt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 26.03.2024

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 86/23 T-11-6

    Amtsgericht Frankfurt am Main 05.11.2024 - Insolvenzgericht - 810 IN 86/23 T-11-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Truckhaus GmbH, Zum Bergwerk 5 A 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 110960) werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR xxx Auslagenpauschale: EUR xxx Zustellungsauslagen: EUR xxx Umsatzsteuer: EUR xxx Summe: EUR xxx Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe: Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR 1.400,00. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR xxxzu erhöhen, da 33 Gläubigern nach den Unterlagen der Antragstellerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Gemäß § 4 Abs. 2 InsVV sind gesonderte Zustellungsauslagen erst ab der 11. erfolgten Zustellung festzusetzen, vgl. Bundestag Drucksache 19/24181, zu Nummer 2. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. xxx Rechtspflegerin

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 86/23 T-11-6

    810 IN 86/23 T-11-6 In dem Insolvenzverfahren Truckhaus GmbH, Zum Bergwerk 5 A, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110960), vertreten durch: Tsvetan Yankov Rusev, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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