Unternehmensinsolvenz

Tornow Transport & Chassisvermietung e.K.

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Tornow Transport & Chassisvermietung e.K. mit Sitz in Butjadingen (Amtsgericht Nordenham, HRA 207938). 9 Bekanntmachungen vom 16. Januar 2024 bis 06. August 2026.

Stammdaten

SitzButjadingen
GerichtAmtsgericht Nordenham
Aktenzeichen6 IN 35/23
HandelsregisterOldenburg (Oldenburg), HRA 207938
Zeitraum16. Januar 2024 – 06. August 2026
Bekanntmachungen9

Tornow Transport & Chassisvermietung e.K. im Blick behalten

Erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung, sobald neue Insolvenzbekanntmachungen zu Ihren überwachten Unternehmen veröffentlicht werden — kostenlos für bis zu 10 Einheiten.

Keine Kreditkarte nötig · Jederzeit kündbar

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 6 IN 35/23

    6 IN 35/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tornow Transport & Chassisvermietung e.K., Hauptstraße 57, 26969 Butjadingen (AG Oldenburg, HRA 207938), vertr. d.: Mario Tornow, Hauptstraße 57, 26969 Butjadingen-Stollhamm, (Geschäftsführer), ist am 15.01.2024 um 12.30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511-4753390, Fax: 0511-4753399, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Nordenham, 15.01.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 6 IN 35/23

    6 IN 35/23: Über das Vermögen der Tornow Transport & Chassisvermietung e.K., Hauptstraße 57, 26969 Butjadingen (AG Oldenburg, HRA 207938), vertr. d.: Mario Tornow, Hauptstraße 57, 26969 Butjadingen-Stollhamm, (Geschäftsführer), ist am 07.03.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511-4753390, Fax: 0511-4753399, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.04.2024 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Nordenham, 13.03.2024

  3. Nr. 3SonstigesAz. 6 IN 35/23

    6 IN 35/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tornow Transport & Chassisvermietung e.K., geb. am 21.08.1982, Hauptstraße 57, 26969 Butjadingen (AG Oldenburg, HRA 207938), vertr. d.: Mario Tornow, Zum alten Bahnhof 1, 26969 Butjadingen, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 13.06.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Nordenham, 08.07.2024

  4. Nr. 4SonstigesAz. 6 IN 35/23

    6 IN 35/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tornow Transport & Chassisvermietung e.K., geb. am 21.08.1982, Hauptstraße 57, 26969 Butjadingen (AG Oldenburg, HRA 207938), vertr. d.: Mario Tornow, Zum alten Bahnhof 1, 26969 Butjadingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Nordenham, 04.02.2026

  5. Nr. 5SonstigesAz. 6 IN 35/23

    6 IN 35/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tornow Transport & Chassisvermietung e.K., geb. am 21.08.1982, Hauptstraße 57, 26969 Butjadingen (AG Oldenburg, HRA 207938), vertr. d.: Mario Tornow, Zum alten Bahnhof 1, 26969 Butjadingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Nordenham, 08.04.2026

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 6 IN 35/23

    6 IN 35/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tornow Transport & Chassisvermietung e.K., geb. am 21.08.1982, Hauptstraße 57, 26969 Butjadingen (AG Oldenburg, HRA 207938), vertr. d.: Mario Tornow, Zum alten Bahnhof 1, 26969 Butjadingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nordenham eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 19.01.2026 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen. I. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 49.702,27 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR. II. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Nordenham, 28.05.2026

  7. Nr. 7Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 6 IN 35/23

    6 IN 35/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tornow Transport & Chassisvermietung e.K., geb. am 21.08.1982, Hauptstraße 57, 26969 Butjadingen (AG Oldenburg, HRA 207938), vertr. d.: Mario Tornow, Zum alten Bahnhof 1, 26969 Butjadingen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nordenham zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511-4753390, Fax: 0511-4753399, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 44.373,84 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 123.450,84 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Nordenham, 05.08.2026

  8. Nr. 8SonstigesAz. 6 IN 35/23

    6 IN 35/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tornow Transport & Chassisvermietung e.K., geb. am 21.08.1982, Hauptstraße 57, 26969 Butjadingen (AG Oldenburg, HRA 207938), vertr. d.: Mario Tornow, Zum alten Bahnhof 1, 26969 Butjadingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Nordenham, 05.08.2026

  9. Nr. 9SonstigesAz. 6 IN 35/23

    6 IN 35/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tornow Transport & Chassisvermietung e.K., geb. am 21.08.1982, Hauptstraße 57, 26969 Butjadingen (AG Oldenburg, HRA 207938), vertr. d.: Mario Tornow, Zum alten Bahnhof 1, 26969 Butjadingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 23.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Nordenham, 05.08.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Tornow Transport & Chassisvermietung e.K. überwachen

Registrieren Sie sich kostenlos und lassen Sie sich bei neuen Bekanntmachungen automatisch informieren. Oder prüfen Sie Unternehmen direkt beim Surfen — mit unserer kostenlosen Browser-Extension.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar