Unternehmensinsolvenz

teknihall GmBH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für teknihall GmBH mit Sitz in Dietzenbach (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 178724). 11 Bekanntmachungen vom 12. April 2024 bis 24. März 2026.

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 8 IN 230/24

    8 IN 230/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), ist am 11.04.2024 um 18:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111 bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 11.04.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 8 IN 230/24

    8 IN 230/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertreten durch: Guido De Martin, Schweiz, (Geschäftsführer), wird heute um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.07.2024

  3. Nr. 3SonstigesAz. 8 IN 230/24

    8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach, (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Offenbach am Main, 09.07.2024

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 230/24

    Geschäftsnummer: 8 IN 230/24. Am 01.07.2024 um 14:00 Uhr ist über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach, (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 12.08.2024, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten: am Dienstag, 27.08.2024, 09:30 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über: < die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO), < über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO), < die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung §§ 66 Abs. 3 InsO, < abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und < die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO), < besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere: wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll, wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde, wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll, < die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO), sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen. Hinweise: Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Amtsgericht Offenbach am Main, 09.07.2024

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 230/24

    8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO). Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 05.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Amtsgericht Offenbach am Main, 23.06.2025

  6. Nr. 6NoCategoryAz. 8 IN 230/24

    8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO). Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 19.01.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Amtsgericht Offenbach am Main, 24.11.2025

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 230/24

    AZ: 8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertreten durch: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), Zudm wird schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 11.05.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Offenbach am Main, 13.03.2026

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 230/24

    Geschäftsnummer: 8 IN 230/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV 2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Begründung: Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt 226.106,56 EURO. Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden. Vorliegend waren Erhöhungen aufgrund der vom vorläufigen Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten in Höhe von insgesamt 80 % festzusetzen. Die Erhöhungen waren insbesondere aufgrund der Bemühungen des Insolvenzverwalters bzgl. Mitarbeiterinformation, Betriebsversammlungen, Erstellen der Fortführungsprognose, Q & A Runden, Aufnahme der Personal- und Stammdaten, Erstellung der Kündigungen, Erstellung und Einreichung der Massenentlassungsanzeige, Anträge Zustimmung beim Integrationsamt, Vorbereitung von Arbeitszeugnissen, Abschluss von Aufhebungsverträgen gerechtfertigt. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt. Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die vom Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 13.03.2026.

  9. Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 230/24

    Geschäftsnummer: 8 IN 230/24. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV 2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Begründung: Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV. Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden. Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 201.510,04 €. ausgegangen. Zur Ermittlung der Berechnungsmasse ist ein Betrag in Höhe von 6.495,84 € aus Steuerrückflüssen zuzusetzen. Die Berechnungsmasse beträgt mithin insgesamt 208.005,88 €. Es war ein Abschlag gem. § 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV vorzunehmen, der vorliegend mit 16 %, aufgrund der Erleichterungen durch die bereits verrichtete und vergütetet Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter, angemessen ist. Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten. Dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Auslagen war zu entsprechen. Zusätzlich zur Vergütung und den Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 13.03.2026.

  10. Nr. 10Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 8 IN 230/24

    AZ: 8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 148.633,73 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 645.262,08 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt. Offenbach am Main, 13.03.2026

  11. Nr. 11Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 230/24

    AZ: 8 IN 230/24:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach, 13.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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