Teamconsult für Betriebswirtschaft UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Teamconsult für Betriebswirtschaft UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Markkleeberg (Amtsgericht Leipzig, HRB 42846). 3 Bekanntmachungen vom 27. August 2024 bis 26. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Markkleeberg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Leipzig |
| Aktenzeichen | 403 IN 1163/24 |
| Handelsregister | Leipzig, HRB 42846 |
| Zeitraum | 27. August 2024 – 26. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 403 IN 1163/24
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 1163/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Teamconsult für Betriebswirtschaft UG (haftungsbeschränkt), Querstraße 2 c, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 42846 vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Kremer - wurde am 26.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Herr Dipl.-Kfm Martin Obendorf, Kurt-Eisner-Straße 43, 04275 Leipzig, Email geschäftlich: obendorf@worako.de Telefon geschäftlich: 0341 140950 Telefax: 0341 1409599 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) |ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 01.11.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 403 IN 1163/24
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 1163/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Teamconsult für Betriebswirtschaft UG (haftungsbeschränkt), Querstraße 2 c, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 42846 vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Kremer - wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zur Vereinbarung des Insolvenzverwalters mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer Friedrich Kremer vom 18./24.02.2025 zur vollständigen Abgeltung aller Ansprüche der Insolvenzmasse auf Einzahlung der ausstehenden Forderungen, aus Anfechtung gem. § 135 InsO, aus Geschäftsführerhaftung gern. § 15b InsO sowie etwaige sich daraus ergebende Nebenforderungen gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages. beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Donnerstag, 10.04.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 403 IN 1163/24
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 1163/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Teamconsult für Betriebswirtschaft UG (haftungsbeschränkt), Querstraße 2 c, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 42846 vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Kremer - wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 22.07.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. |
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.