Unternehmensinsolvenz

Summa Stahl- und Maschinen-Montagen-Anlagenbau Handelsgesellschaft mbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Summa Stahl- und Maschinen-Montagen-Anlagenbau Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 25339). 5 Bekanntmachungen vom 02. Dezember 2025 bis 29. April 2026.

Stammdaten

SitzSaarlouis
GerichtAmtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen105 IN 59/25
HandelsregisterSaarbrücken, HRB 25339
BundeslandSaarland
BrancheIndustrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie)
Zeitraum02. Dezember 2025 – 29. April 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 105 IN 59/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 59/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 25339 eingetragenen Summa Stahl- und Maschinen-Montagen-Anlagenbau Handelsgesellschaft mbH, Zum Geisberg 3, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Raphael Summa, und Herrn Holger Passauer, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2025, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 26.09.2025 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 10.02.2026, 13:45 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 1 niedergelegt. Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 105 IN 59/25 Saarbrücken, 01.12.2025

  2. Nr. 2SonstigesAz. 105 IN 59/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 59/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 25339 eingetragenen Summa Stahl- und Maschinen-Montagen-Anlagenbau Handelsgesellschaft mbH, Zum Geisberg 3, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Raphael Summa, und Herrn Holger Passauer, ist der Vergütungsantrag eines Gläubigerausschussmitgliedes eingegangen. Sie erhalten hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung. Der Vergütungsantrag ist auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 105 IN 59/25 Amtsgericht Saarbrücken, 17.02.2026

  3. Nr. 3SonstigesAz. 105 IN 59/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 59/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 25339 eingetragenen Summa Stahl- und Maschinen-Montagen-Anlagenbau Handelsgesellschaft mbH, Zum Geisberg 3, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Raphael Summa, und Herrn Holger Passauer, sind die Vergütungsanträge d. Gl-Auss-Mitgl. eingegangen. Sie erhalten hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung. Der Vergütungsantrag ist auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 105 IN 59/25 Amtsgericht Saarbrücken, 05.03.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 105 IN 59/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 59/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 25339 eingetragenen Summa Stahl- und Maschinen-Montagen-Anlagenbau Handelsgesellschaft mbH, Zum Geisberg 3, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Raphael Summa, und Herrn Holger Passauer, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden. 105 IN 59/25 Amtsgericht Saarbrücken, 20.04.2026

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 105 IN 59/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 59/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 25339 eingetragenen Summa Stahl- und Maschinen-Montagen-Anlagenbau Handelsgesellschaft mbH, Zum Geisberg 3, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Raphael Summa, und Herrn Holger Passauer, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20a niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 105 IN 59/25 Amtsgericht Saarbrücken, 29.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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