Streap. UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Streap. UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 184867). 3 Bekanntmachungen vom 24. Juni 2026 bis 15. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Hamburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hamburg |
| Aktenzeichen | 67g IN 233/26 |
| Handelsregister | Hamburg, HRB 184867 |
| Bundesland | Hamburg |
| Branche | Sonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness) |
| Zeitraum | 24. Juni 2026 – 15. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 67g IN 233/26
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 233/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Streap. UG (haftungsbeschränkt), Die Vermietung von Räumlichkeiten und Equipment, An der Horeburg 17, 21079 Hamburg (AG Hamburg, HRB 184867), vertr. d.: Axel Hackbarth, An der Horeburg 17, 21079 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 um 09:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg, Tel.: 040 / 500 36 06 05 bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. 67g IN 233/26 Amtsgericht Hamburg, 24.06.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 67g IN 233/26
67g IN 233/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Streap. UG (haftungsbeschränkt), Die Vermietung von Räumlichkeiten und Equipment, An der Horeburg 17, 21079 Hamburg (AG Hamburg, HRB 184867), vertr. d.: Axel Hackbarth, An der Horeburg 17, 21079 Hamburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 24.06.2026 sind am 15.07.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 15.07.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 67g IN 233/26
67g IN 233/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Streap. UG (haftungsbeschränkt), Die Vermietung von Räumlichkeiten und Equipment, An der Horeburg 17, 21079 Hamburg (AG Hamburg, HRB 184867), vertr. d.: Axel Hackbarth, An der Horeburg 17, 21079 Hamburg, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 24.06.2026 am 15.07.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hamburg, 15.07.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.