Unternehmensinsolvenz

Steinmetz, Hans-Jürgen

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Steinmetz, Hans-Jürgen mit Sitz in Kirkel (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 763). 3 Bekanntmachungen vom 17. Februar 2026 bis 10. Juli 2026.

Stammdaten

SitzKirkel
GerichtAmtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen63 IN 3/26
HandelsregisterSaarbrücken, HRA 763
BundeslandSaarland
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum17. Februar 2026 – 10. Juli 2026
Bekanntmachungen3

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 63 IN 3/26

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 3/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Herrn Hans-Jürgen Steinmetz, geboren am 08.03.1952, hier: gemäß § 35 InsO freigegebener Betrieb unter dem Namen "Stern Apotheke", Ludwigstraße 7, 66459 Kirkel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 763 eingetragenen Firma Stern-Apotheke Hans-Jürgen Steinmetz, Grühlingstraße 58, 66280 Sulzbach ist am 17.02.2026, um 11:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Dipl.-Betriebswirtin Simone Gisdal, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken bestellt. Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 63 IN 3/26 Amtsgericht Saarbrücken, 17.02.2026

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 63 IN 3/26

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 3/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Herrn Hans-Jürgen Steinmetz, geboren am 08.03.1952, hier: gemäß § 35 InsO freigegebener Betrieb unter dem Namen "Stern Apotheke", Ludwigstraße 7, 66459 Kirkel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 763 eingetragenen Firma Stern-Apotheke Hans-Jürgen Steinmetz, Grühlingstraße 58, 66280 Sulzbach sind die am 17.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 10.07.2026 aufgehoben worden. 63 IN 3/26 Saarbrücken, 10.07.2026

  3. Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 63 IN 3/26

    Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 3/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Herrn Hans-Jürgen Steinmetz, geboren am 08.03.1952, hier: gemäß § 35 InsO freigegebener Betrieb unter dem Namen "Stern Apotheke", Ludwigstraße 7, 66459 Kirkel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 763 eingetragenen Firma Stern-Apotheke Hans-Jürgen Steinmetz, Grühlingstraße 58, 66280 Sulzbach ist der am 08.01.2026 bei Gericht eingegangene Antrag des Schuldners vom 27.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen durch Beschluss vom 10.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Amtsgericht Saarbrücken, 10.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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