Unternehmensinsolvenz

sportspaß e.V.

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für sportspaß e.V. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, VR 8828). 4 Bekanntmachungen vom 27. Oktober 2025 bis 02. Juni 2026.

Stammdaten

SitzHamburg
GerichtAmtsgericht Hamburg
Aktenzeichen67h IN 316/25
HandelsregisterHamburg, VR 8828
BundeslandHamburg
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum27. Oktober 2025 – 02. Juni 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 67h IN 316/25

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 316/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter VR 8828 eingetragenen Verein sportspaß e.V., Westphalensweg 11, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Dieter Jochen Vonhof, Herrn Sascha Olaf Brandt und Herrn Marcus Kielniak ist am 27.10.2025, um 14:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg bestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 67h IN 316/25 Amtsgericht Hamburg, 27.10.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 67h IN 316/25

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 316/25 Über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter VR 8828 eingetragenen Verein sportspaß e.V., Westphalensweg 11, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, die Herren Thomas Dieter Jochen Vonhof, Sascha Olaf Brandt und Marcus Kielniak, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.12.2025, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 03.03.2026, 10:15 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 67h IN 316/25 Amtsgericht Hamburg, 29.12.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 67h IN 316/25

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 316/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter VR 8828 eingetragenen Verein sportspaß e.V., Westphalensweg 11, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Dieter Jochen Vonhof, und Herrn Sascha Olaf Brandt, und Herrn Marcus Kielniak, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 21.05.2026 bestimmt auf Dienstag, 07.07.2026, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Den Gläubigern und dem Betriebsrat wird der Insolvenzplan mit diesem Beschluss zur Stellungnahme gem. § 232 InsO binnen 2 Wochen zugestellt (§ 232 Abs.3 InsO). Die Zustellung wird dem Insolvenzverwalter übertragen ( § 8 Abs.3 InsO). Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 411 aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich in den Grenzen des § 240 InsO zu ändern. Hinweis: Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat. 67h IN 316/25 Amtsgericht Hamburg, 26.05.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 67h IN 316/25

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 316/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter VR 8828 eingetragenen Verein sportspaß e.V., Westphalensweg 11, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Dieter Jochen Vonhof, und Herrn Sascha Olaf Brandt, und Herrn Marcus Kielniak, wird der Beschluss vom 26.05.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen Unvollständigkeit dahingehend ergänzend berichtigt, dass der dort genannte Termin, der 7.7.2026, 10:30 Uhr, AG Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Raum B 405, auch Abstimmungstermin über den vom Insolvenzverwalter eingereichten Insolvenzplan ist. 67h IN 316/25 Amtsgericht Hamburg, 02.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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