SpexAl GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für SpexAl GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 38079). 1 Bekanntmachung vom 30. Mai 2025 bis 30. Mai 2025.
Stammdaten
| Sitz | Dresden |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Dresden |
| Aktenzeichen | 536 IN 537/25 |
| Handelsregister | Dresden, HRB 38079 |
| Bundesland | Sachsen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 30. Mai 2025 – 30. Mai 2025 |
| Bekanntmachungen | 1 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 536 IN 537/25
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 536/564 IN 537/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpexAl GmbH, Tannenstraße 2, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38079 vertreten durch den Geschäftsführer Ben Niehaus vertreten durch die Geschäftsführerin Nadine Walther - wurde am 30.05.2025 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden, Email geschäftlich: dresden@bbl-law.com Telefax: 0351 482916 29 Telefon geschäftlich: 0351 482916 0 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, hier die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen an den Interessenten, der im laufenden Investorenprozess das wirtschaftlich beste Angebot abgibt, wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 12.08.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 12.08.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.