Unternehmensinsolvenz

SLC-Service Logistik Company GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für SLC-Service Logistik Company GmbH mit Sitz in Stadtlohn (Amtsgericht Münster (Westfalen), HRB 3200). 12 Bekanntmachungen vom 26. April 2024 bis 02. Juni 2026.

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg ist am 26.04.2024, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 26.04.2024

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster z. Sonderverw. bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Bemessungsgrundlagen und die Umlageschlüssel von weiterzuleitenden Aufwendungen der Schuldnerin gegenüber der - MWS Werke Westfalen-NDS GmbH & Co KG - MWS Werke Westfalen GmbH - MWS Digital Westfalen GmbH & Co KG - MWS Werksverkauf Westfalen GmbH - hülsta Deutschland GmbH & Co KG zu prüfen und einer Weiterberechnung zuzustimmen oder der Weiterberechnung zu widersprechen. . Er wird ferner beauftragt, eine Vereinbarung über ein etwaiges Spedtionspfandrecht zu genehmigen und die Genehmigung zu verweigern. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 08.05.2024

  3. Nr. 3SonstigesAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg ist am 01.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 02.07.2024

  4. Nr. 4EröffnungenAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster, Telefon: 0251/4888050, Fax: 025148880510. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 27.05.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: Hauke Drengenberg, Emeranstraße 21 a, 85622 Feldkirchen Christoph Peter Vandrey, Feldstraße 17, 48712 Gescher Julia Roth, Benzstaße 3, 48703 Stadtlohn. Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 03.09.2024, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 01.07.2024

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 30.09.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen: zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zu dem am 1.7.2024 zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs Hülsta abgeschlossenen Sozialplan. Der Sozialplan enthält u.a. die Regelung, dass die Vereinbarung unter die aufschiebende Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung gestellt ist. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 14.08.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden. Die Stellungnahme sollte überdies klar und eindeutig erkennen lassen, ob die angedachte Rechtshandlung die Zustimmung erhält oder abgelehnt wird. Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 03.09.2024

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 149 bis 161 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 10.09.2024

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Bemessungsgrundlagen und die Umlageschlüssel von weiterzuleitenden Aufwendungen der Schuldnerin gegenüber der - MWS Werke Westfalen-NDS GmbH & Co KG - MWS Werke Westfalen GmbH - MWS Digital Westfalen GmbH & Co KG - MWS Werksverkauf Westfalen GmbH - hülsta Deutschland GmbH & Co KG zu prüfen und einer Weiterberechnung zuzustimmen, oder der Weiterberechnung zu widersprechen. Er wird ferner beauftragt, eine Vereinbarung über ein etwaiges Speditionspfandrecht zu genehmigen und die Genehmigung zu verweigern. Ferner wird der Sonderinsolvenzverwalter beauftragt 1. zu prüfen, ob und wenn ja, in welcher Höhe, der SLC-Service Logistik Company GmbH ein Anspruch an dem Kontoguthaben auf dem Treuhandkonto "Dr. Christoph Morgen w. MWS KGw/Separierung SLC", IBAN DE5 2007 0024 0917 6975 47 zusteht und 2. diesen Anspruch gegenüber dem Insolvenverwalter Dr. Christoph Morgen geltend zu machen. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 23.09.2024

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläubigerausschussmitglieds für das Eröffnungsverfahrenfestgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden. 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 03.06.2025

  9. Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Julia Roth, Benzstaße 3, 48703 Stadtlohn wie folgt festgesetzt. Vergütung x EUR Auslagen x EUR Zwischensumme x EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer x EUR Endbetrag x EUR Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen. Gründe: Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen. Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig x je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz vonx EUR angemessen ist. Für 8 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf x EUR. Die Antragstellerin hatte u.a. mit Schreiben vom 25.2.2025, 4.6.2025 und 11.6.2025 die Vergütung als Gläubigerausschussmitglied beantragt und auch entsprechende zeitliche Aufstellungen zur Akte gereicht. Mit Schreiben vom 25.2.2025 wurde ein zeitlicher Aufwand von 5 Stunden und 20 Minuten; mit Schreiben vom 4.6.2025 ein zeitlicher Aufwand von aufgerundet 8 Stunden mitgeteilt. Entsprechend der Berechnungen der Antragstellerin im Schreiben vom 4.6.2025 wurde ein Gesamtbetrag von x EUR geltend gemacht; mit Schreiben vom 11.6.2025 wurde dann ein Betrag von insgesamt x EUR geltend gemacht. Das Gericht stellt anhand der Gerichtsakte fest, dass das Insolvenzverfahren am 1.7.2024 eröffnet worden ist. Im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung am 3.9.2024 wurde dann kein Gläubigerausschuss mehr für das eröffnete Verfahren gewählt. Die Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren sowie auch im eröffneten Verfahren bis zur ersten Gläubigerversammlung basiert insoweit auf der gerichtlichen Einsetzung. Soweit im Einzelnen teils noch nach der Beendigung des Amtes Zeitaufwand für Tätigkeiten angemeldet wurde, ist dies letztlich als angemessen zu betrachten. Die Tätigkeit des Gläubigerausschussmitglieds bezieht sich hier wohl auch "Abschlusstätigkeiten" im Zusammenhang mit der Kassenberichterstattung sowie etwaigen Anhörungen. Teils sind auch kleinere Abweichungen zwischen der eingereichten ersten Stundenaufschreibung und der späteren eingereichten Aufschreibung festzustellen. Letztlich ist dies allerdings nicht ausschlaggebend gewesen. Der Stundenansatz bewegt sich aufgerundet zwischen 6 und 8 Stunden. Anhaltspunkte für den Stundenaufwand kann auch aus einer zeitlichen Aufstellung eines anderen Mitglieds genommen werden. Dort sind aufgerundet 6 Stunden in Ansatz gebracht worden. Hier wurden allerdings lediglich Sitzungen und die Prüfung des Kurzberichts als zeitlicher Aufwand in Ansatz gebracht. Der zeitliche Aufwand für die Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied ist allerdings individuell zu betrachten; aus anderen Anträgen kann allerdings hinsichtlich des zeitlichen Ansatzes ein gewisser Rahmen für den gesamtlichen Zeitaufwand entnommen werden. Das Gericht hält daher den von der Antragstellerin nunmehr mit Schreiben vom 4.6.2025 selbst ausgewiesenen zeitlichen Aufwand für nachvollziehbar und noch angemessen. Somit sind insgesamt 8 Stunden als zeitlicher Aufwand zu erstatten. Im Hinblick auf die Höhe des Stundensatzes hat das Gericht - wie angemerkt - einen Betrag von 150,00 EUR - als verfahrensangemessen angesehen. Soweit etwaige Antragstellung über den festgesetzten Betrag hinausgeht, wird der Antrag auf Festsetzung zurückgewiesen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung): Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden. 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 18.09.2025

  10. Nr. 10Entscheidungen im VerfahrenAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden. 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 18.09.2025

  11. Nr. 11Entscheidungen im VerfahrenAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 162 bis 183 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt. 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 28.01.2026

  12. Nr. 12Entscheidungen im VerfahrenAz. 83 IN 17/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 17/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3200 eingetragenen SLC-Service Logistik Company GmbH, Hölderlinstraße 60, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg wird angeordnet: Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 183 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Seinerzeit ist im Beschluss vom 28.1.2026 versehentlich die Forderungsprüfung bis zur lfd. Nr. 183 angeordnet worden. Beantragt war allerdings die Forderungsprüfung bis zur lfd. Nr. 182. Die entsprechenden Tabellendaten lagen auch in Bezug auf die Forderung lfd. Nr. 183 nicht vor. In der Niederschrift über den Prüfungstermin vom 20.2.2026 war sodann ebenfalls versehentlich die Forderungsprüfung bis zur lfd. Nr. 183 ausgewiesen. Insgesamt wird somit durch den heutigen Beschluss auch die Beschlussfassung vom 28.1.2026 über die Anordnung eines nachträglichen Prüfungstermins sowie die Niederschrift vom 25.2.206 über den anberaumten Prüfungstermin vom 20.2.2026 dahingehend wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gem. § 4 InsO i.V.m. § 319 ZPO korrigiert, als dass die Forderung lfd. Nr. 183 nicht geprüft worden ist. Diese Forderung wird nunmehr gesondert in dem anberaumten nachträglichen Prüfungstermin geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 83 IN 17/24 Amtsgericht Münster, 29.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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