Unternehmensinsolvenz

Sinning GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Sinning GmbH mit Sitz in Hann. Münden (Amtsgericht Göttingen, HRB 201944). 2 Bekanntmachungen vom 31. März 2026 bis 31. März 2026.

Stammdaten

SitzHann. Münden
GerichtAmtsgericht Göttingen
Aktenzeichen74 IN 36/25 HMUE
HandelsregisterGöttingen, HRB 201944
BundeslandNiedersachsen
BrancheEinzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel)
Zeitraum31. März 2026 – 31. März 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 74 IN 36/25 HMUE

    74 IN 36/25 HMUE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Sinning GmbH, Ziegelstraße 12, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 201944), vertr. d.: Peter Sinning, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 24.03.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Göttingen, 24.03.2026

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 74 IN 36/25 HMUE

    74 IN 36/25 HMUE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sinning GmbH, Ziegelstraße 12, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 201944), vertr. d.: Peter Sinning, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 24.03.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Göttingen, 24.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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