Siebenwurst Werkzeugbau GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Siebenwurst Werkzeugbau GmbH mit Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz, HRB 2622). 7 Bekanntmachungen vom 11. Dezember 2025 bis 07. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Zwickau |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Chemnitz |
| Aktenzeichen | 304 IN 2345/25 |
| Handelsregister | Chemnitz, HRB 2622 |
| Bundesland | Sachsen |
| Branche | Industrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie) |
| Zeitraum | 11. Dezember 2025 – 07. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 7 |
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 304 IN 2345/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2345/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622 vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst - wurde am 10.12.2025 um 15:33 Uhr Oliver Junghänel, Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30347 0, Telefax 0375 30347 22, Email geschäftlich zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. - wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 304 IN 2345/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2345/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622 vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst ergeht am 15.01.2026 nachfolgende Entscheidung: der Beschluss vom 12.01,2026 wird dahingehend ergänzt, dass die Agentur für Arbeit Chemnitz, Paracelsusstraße 12, 09114 Chemnitz, vertreten durch Frau Daniela Schmiedel als weiteres Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt wird.
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 304 IN 2345/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2345/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622 vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst ergeht am 12.01.2026 nachfolgende Entscheidung: Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern: |Henrik Appermann Am Kreuzberg 59 08064 Zwickau |Volksbank Mittweida eG Markt 25 09648 Mittweida |AMR-Hydraulik Zwickau GmbH Herschelstraße 21 08060 Zwickau |GL Gießerei Lößnitz GmbH Rudolf-Weber-Straße 89 08294 Lößnitz
- Nr. 4EröffnungenAz. 304 IN 2345/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2345/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622 vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst ergeht am 01.02.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Blechumformwerkzeugen und ähnlichen Erzeugnissen sowie Beteiligung an Gesellschaften vergleichbarer Produktion) wird am 01.02.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Junghänel Dr.-Friedrichs-Ring 10 08056 Zwickau Telefon geschäftlich: 0375 30347 0 Telefax: 0375 30347 22 Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 10.03.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf: Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Dienstag, 21.04.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt. 6. Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern: |Henrik Appermann Am Kreuzberg 59 08064 Zwickau |Volksbank Mittweida eG Markt 25 09648 Mittweida |AMR-Hydraulik Zwickau GmbH Herschelstraße 21 08060 Zwickau |GL Gießerei Lößnitz GmbH Rudolf-Weber-Straße 89 08294 Lößnitz |Agentur für Arbeit Chemnitz v.d. Frau Daniela Schmiedel Paracelsusstraße 12 09114 Chemnitz Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 304 IN 2345/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2345/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622 vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst - hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
- Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 304 IN 2345/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2345/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622 vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.05.2026.
- Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 304 IN 2345/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2345/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622 vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst ergeht am 29.06.2026 nachfolgende Entscheidung: Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt: Vergütung xxx EUR Auslagen xxx EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer xxx EUR Gesamtbetrag xxx EUR in Worten xxx EUR Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die Vergütung in Höhe von xxx EUR aus der von ihm verwalteten Masse an das Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen. Gründe: Mit Beschluss vom 12.01.2026 wurde in dem Verfahren über den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt. Unter anderen wurde die Agentur für Arbeit Chemnitz als Mitglied in den vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt. Gemäß § 73 InsO hat ein Mitglied des Gläubigerausschusses Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der ihm entstandenen, angemessenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß §§ 73 Abs. 3, 65 InsO die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden. Dabei richtet sich die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 InsVV regelmäßig nach dem Zeitaufwand. Geltend gemacht wurde vorliegend ein Zeitaufwand von xxx Stunden à xxx € zzgl. Im Übrigen wird auf den Antrag des Gläubigerausschussmitglieds und den Akteninhalt Bezug genommen. Zu vergüten ist der Zeitaufwand für die Teilnahme an Gläubigerausschusssitzungen, sonstigen Besprechungen des Ausschusses, evtl. Reisezeiten sowie der Zeitaufwand für die notwendigen und angemessenen Vorbereitungen. In sog. Normalverfahren ist der Mittelwert der in § 17 InsVV vorgesehenen Vergütung zwischen 50 EUR und 300,00 EUR pro Stunde, d. h. ein Stundensatz von 150,00 EUR angemessen und ausreichend. Da das vorliegende Verfahren hinsichtlich des Umfangs und der Komplexität der vom Gläubigerausschuss geprüften Sachverhalte vom Normalfall abweicht und das Gläubigerausschussmitglied über außerordentliche Sachkunde und Qualifikation verfügt, erachtet das Gericht eine Anhebung des Stundensatzes auf xxx EUR für dieses Gläubigerausschussmitglied als gerechtfertigt. Damit werden xxx Stunden mit einem Stundensatz von xxx EUR, mithin mit einem Betrag von xxx EUR vergütet. Zusätzlich ist die von dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV. Die Gläubigerversammlung war vor Festsetzung der Vergütung anzuhören. Dies erfolgte im schriftlichen Verfahren. Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung. Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de. Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden. Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.