Unternehmensinsolvenz

sense4energy GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für sense4energy GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 37003). 6 Bekanntmachungen vom 25. April 2025 bis 30. März 2026.

Stammdaten

SitzDresden
GerichtAmtsgericht Dresden
HandelsregisterDresden, HRB 37003
BundeslandSachsen
BrancheEnergie, Wasser & Entsorgung
Zeitraum25. April 2025 – 30. März 2026
Bekanntmachungen6

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 536 IN 636/25

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 536 IN 636/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der sense4energy GmbH, Königstraße 18, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37003 vertreten durch die Geschäftsführerin Carola Schmidt - wurde am 25.04.2025 um 9:35 Uhr Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@bblaw.legal, Telefax 0351 810827 111, Telefon geschäftlich 0351 810827 0, Website www.bblaw.legal zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. - wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 536 IN 636/25

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 536/560 IN 636/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sense4energy GmbH, Königstraße 18, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37003 vertreten durch die Geschäftsführerin Carola Schmidt - wurde am 28.05.2025 um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@bblaw.legal Telefax: 0351 810827 111 Telefon geschäftlich: 0351 810827 0 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 07.07.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 19.08.2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 19.08.2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

  3. Nr. 3SonstigesAz. 560 IN 636/25

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 560 IN 636/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sense4energy GmbH, Königstraße 18, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37003 vertreten durch die Geschäftsführerin Carola Schmidt - hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 04.06.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

  4. Nr. 4SonstigesAz. 560 IN 636/25

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 560 IN 636/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sense4energy GmbH, Königstraße 18, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37003 vertreten durch die Geschäftsführerin Carola Schmidt wird der Beschluss vom 01.02.2024 (Eröffnung des Insolvenzverfahrens) bzgl. der Tagesordnungspunkte wie folgt ergänzt: Der Berichtstermin und der Termin zur Beschlussfassung über den folgenden Tagesordnungspunkt: |Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Wiederaufnahme des von der Schuldnerin vor dem Landgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 2 O 1118/23 (2) geführten Rechtsstreits gegen die Gertz Steuerberatungsgesellschaft mbH wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 19.08.2025, 10.30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 560 IN 636/25

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 560 IN 636/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sense4energy GmbH, Königstraße 18, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37003 vertreten durch die Geschäftsführerin Carola Schmidt wird die Veröffentlichung vom 08.08.2025 wie folgt berichtigt: Der Beschluss vom 28.05.2025 - nicht vom 01.02.2024 - (Eröffnung des insolvenzverfahrens) wird bzgl. der Tagesordnungspunkte wie folgt ergänzt: Der Berichtstermin und der Termin zur Beschlussfassung über den folgenden Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Wiederaufnahme des von der Schuldnerin vor dem Landgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 2 O 1118/23 (2) geführten Rechtsstreits gegen die Gertz Steuerberatungsgesellschaft mbH wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 19.08.2025, 10.30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 559 IN 636/25

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 559 IN 636/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sense4energy GmbH, Königstraße 18, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37003 vertreten durch die Geschäftsführerin Carola Schmidt - wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung oder Ablehnung der Wiederaufnahme des vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht unter dem Aktenzeichen 7 U 72/24 geführten Rechtsstreits gegen die Enfo AG, Müllroser Chaussee 76, 15236 Frankfurt (Oder). Begehren Antragstellerin: Die Gläubigerversammlung stimmt der Wiederaufnahme des vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht unter dem Aktenzeichen 7 U 72/24 geführten Rechtsstreits gegen die Enfo AG, Müllroser Chaussee 76, 15236 Frankfurt (Oder), zu. beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Mittwoch, 15.04.2026, 14:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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