Unternehmensinsolvenz

Schwippe, Lena

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Schwippe, Lena mit Sitz in Rhumspringe (Amtsgericht Wolfsburg, HRA 203226). 4 Bekanntmachungen vom 14. November 2024 bis 17. April 2026.

Stammdaten

SitzRhumspringe
GerichtAmtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen25 IN 108/24
HandelsregisterBraunschweig, HRA 203226
Zeitraum14. November 2024 – 17. April 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Entscheidungen im RestschuldbefreiungsverfahrenAz. 25 IN 108/24

    25 IN 108/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lena Schwippe geb. Wienert, geb. am 14.04.1991, Mühlenstraße 18, 38465 Brome, Inhaberin Siegfried Wienert e. K., Inhaberin Lena Schwippe (HRA 203326, Amtsgericht Braunschweig) wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wolfsburg, 13.11.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 25 IN 108/24

    25 IN 108/24: Über das Vermögen der Lena Schwippe geb. Wienert, geb. am 14.04.1991, Mühlenstraße 18, 38465 Brome, Inhaberin Siegfried Wienert e. K., Inhaberin Lena Schwippe, (HRA 203326, Amtsgericht Braunschweig) ist am 12.11.2024 um 13:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Podbielskistr. 325-331, 30659 Hannover, Tel.: 0511/89979690, Fax: 0511/899796929, E-Mail: hannover@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.01.2025 anzumelden; unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.02.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung (§ 207 InsO). Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.01.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (12.02.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. - sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wolfsburg, 13.11.2024

  3. Nr. 3SonstigesAz. 25 IN 108/24

    Geschäfts-Nr. 25 IN 108/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lena Schwippe geb. Wienert, geb. am 14.04.1991, Mühlenstraße 18, 38465 Brome, Inhaberin Siegfried Wienert e. K., Inhaberin Lena Schwippe (AG Braunschweig, HRA 203226), werden die bis zum 14.08.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 26.09.2025 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden. Amtsgericht Wolfsburg 14.08.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 25 IN 108/24

    Geschäfts-Nr. 25 IN 108/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Lena Schwippe geb. Wienert, geboren am 14.04.1991, Poststr. 8, 37434 Rhumspringe, Inhaberin Siegfried Wienert e. K., Inhaberin Lena Schwippe (AG Braunschweig, HRA 203226), hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 02.03.2026 auf einer Berechnungsgrundlage von 169.053,88 EUR die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 2 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein. Amtsgericht Wolfsburg 10.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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