Unternehmensinsolvenz

Schubert Haus GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Schubert Haus GmbH mit Sitz in Auerbach/Vogtl (Amtsgericht Chemnitz, HRB 34381). 3 Bekanntmachungen vom 26. Februar 2026 bis 04. Juni 2026.

Stammdaten

SitzAuerbach/Vogtl
GerichtAmtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen305 IN 337/26
HandelsregisterChemnitz, HRB 34381
BundeslandSachsen
BrancheImmobilienwesen & Gebäudemanagement
Zeitraum26. Februar 2026 – 04. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 305 IN 337/26

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 305 IN 337/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schubert Haus GmbH, Freudenthal 1, 08209 Auerbach/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 34381 vertreten durch den Geschäftsführer Samuel Schubert; d. vertreten durch den Betreuer Christoph Apitz ergeht am 25.02.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. ... 2. ... 3. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 25.02.2026 um 16:06 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. 4. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Beck Dürerstraße 15 08527 Plauen Telefon geschäftlich: 03741 251875 0 Telefax: 03741 251875 1 Email geschäftlich: plauen@anwaelte-beck.de Website: www.anwaelte-beck.de bestellt. 5. Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. 6. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt. 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. 8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO). 9. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php werden. Internetportal aufgerufen werden.

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 305 IN 337/26

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 305 IN 337/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schubert Haus GmbH, Freudenthal 1, 08209 Auerbach/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 34381 vertreten durch den Geschäftsführer Samuel Schubert; d. vertreten durch den Betreuer Christoph Apitz ergeht am 04.05.2026 nachfolgende Entscheidung: Der Beschluss vom 25.02.2026 wird aufgehoben.

  3. Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 305 IN 337/26

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 305 IN 337/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schubert Haus GmbH, Freudenthal 1, 08209 Auerbach/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 34381 vertreten durch den Geschäftsführer Samuel Schubert; d. vertreten durch den Betreuer Christoph Apitz - wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 28.05.2026 mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 3 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem der oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden.Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar