Schramm, Rocco
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Schramm, Rocco mit Sitz in Klipphausen (Amtsgericht Dresden, HRA 11826). 5 Bekanntmachungen vom 12. November 2025 bis 01. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Klipphausen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Dresden |
| Handelsregister | Dresden, HRA 11826 |
| Bundesland | Sachsen |
| Branche | Einzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel) |
| Zeitraum | 12. November 2025 – 01. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 533 IN 1909/25
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533 IN 1909/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Rocco Schramm, geb. 15.08.1980, Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen Inhaber der Firma Onlinehandel Schramm Rocco Schramm e.K., Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRA 11826 - wurde am 12.11.2025 um 11:22 Uhr Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Email geschäftlich hage@dmp-solutions.de, Telefon geschäftlich 0341 462581 37, Telefax 0351 4400751, Telefax 0341 462581 38, Telefon geschäftlich 0351 4400740 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. - wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den Schuldner zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- Nr. 2EröffnungenAz. 533 IN 1909/25
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533/541 IN 1909/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rocco Schramm, geb. 15.08.1980, Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen Inhaber der Firma Onlinehandel Schramm Rocco Schramm e.K., Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRA 11826 - wurde am 02.02.2026 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax: 0351 4400751 Telefon geschäftlich: 0341 462581 37 Email geschäftlich: hage@dmp-solutions.de Telefax: 0341 462581 38 Telefon geschäftlich: 0351 4400740 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner und seine Familie aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO |die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 InsO wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 30.03.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 30.03.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 3Entscheidungen im RestschuldbefreiungsverfahrenAz. 533 IN 1909/25
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533/541 IN 1909/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rocco Schramm, geb. 15.08.1980, Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen Inhaber der Firma Onlinehandel Schramm Rocco Schramm e.K., Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRA 11826 - wurde mit Beschluss vom 02.02.2026 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Nr. 4SonstigesAz. 541 IN 1909/25
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 541 IN 1909/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rocco Schramm, geb. 15.08.1980, Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen Inhaber der Firma Onlinehandel Schramm Rocco Schramm e.K., Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRA 11826 ergeht am 12.03.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Im Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung am Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Montag, 30.03.2026 11:00 Uhr Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 stehen weitere Punkte auf der Tagesordnung zur Entscheidung der Gläubigerversammlung: Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO a) Dem Insolvenzverwalter wird gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO die Genehmigung zur Verwertung des Warenlagers im Ganzen erteilt. b) Der Insolvenzverwalter wird zur freihändigen Verwertung des schuldnerischen Hausgrundstückes ermächtigt. 2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
- Nr. 5SonstigesAz. 541 IN 1909/25
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 541 IN 1909/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rocco Schramm, geb. 15.08.1980, Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen Inhaber der Firma Onlinehandel Schramm Rocco Schramm e.K., Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRA 11826 ergeht am 30.03.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Der mündliche Prüftermin am 30.03.2026, 11.00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz 1,01099 Dresden, wird mangels Niederlegung der Tabelle verlegt. 2. Für die Prüfung der angemeldeten Forderungen wird nunmehr das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 30.04.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.