Unternehmensinsolvenz

Schlüwe GmbH & Co. KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Schlüwe GmbH & Co. KG mit Sitz in Kettenkamp (Amtsgericht Bersenbrück, HRA 203366). 8 Bekanntmachungen vom 09. August 2024 bis 06. Mai 2026.

Stammdaten

SitzKettenkamp
GerichtAmtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen9 IN 53/24
HandelsregisterOsnabrück, HRA 203366
Zeitraum09. August 2024 – 06. Mai 2026
Bekanntmachungen8

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 9 IN 53/24

    9 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlüwe GmbH & Co. KG, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp (AG Osnabrück, HRA 203366), vertr. d.: 1. Schlüwe Beteiligungs GmbH, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, 2. Achim Schlüwe, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, (Geschäftsführer), Amtsgericht Bersenbrück Beschluss 9 IN 53/24 09.08.2024 In dem Insolvenzantragsverfahren BARMER GEK Hauptverwaltung, Gottlieb-Daimler-Str. 19, 73529 Schwäbisch Gmünd, - Antragstellerin - g e g e n Schlüwe GmbH & Co. KG, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp (AG Osnabrück, HRA 203366), vertreten durch: 1. Schlüwe Beteiligungs GmbH, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, 2. Achim Schlüwe, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, (Geschäftsführer), - Antragsgegnerin - wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin am 09.08.2024 um 11.30 Uhr angeordnet: 1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Markt 8, 49593 Bersenbrück, Tel.: 05439/41298-0, Fax: 05439/41298-99. 2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. 3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. 4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, zu Gunsten der späteren Insolvenzmasse Insolvenzsonderkonten anzulegen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Verfahrenskonto einzuzahlen. Den Schuldnern der Antragsgegnerin wird untersagt, an diese zu zahlen. 5. Die vorläufige Insolvenzverwalterin soll a) das Vermögen der Antragsgegnerin sichern und erhalten b) ein Unternehmen, das die Antragsgegnerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragsgegnerin fortführen; sie soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragsgegnerin diesen einstellt. 6. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragsgegnerin zu betreten; die Antragsgegnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. 7. Der Beschluss vom 06.08.2024 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten. 8. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin der Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. 9. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des Sachverständigen. Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragsgegnerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären. Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und Erhalt des Betrieb der Antragsgegnerin zu ermöglichen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Ratermann Richterin am Amtsgericht Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-bersenbrueck.niedersachsen.de/gericht/behoerdliche_datenschutzbeauftragte/behoerdliche-datenschutzbeauftragte-132653.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden. Amtsgericht Bersenbrück, 09.08.2024

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 9 IN 53/24

    9 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlüwe GmbH & Co. KG, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp (AG Osnabrück, HRA 203366), vertr. d.: 1. Schlüwe Beteiligungs GmbH, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, 2. Achim Schlüwe, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, (Geschäftsführer), Amtsgericht Bersenbrück Beschluss 9 IN 53/24 15.08.2024 In dem Insolvenzantragsverfahren BARMER GEK Hauptverwaltung, Gottlieb-Daimler-Str. 19, 73529 Schwäbisch Gmünd, - Antragstellerin - g e g e n Schlüwe GmbH & Co. KG, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp (AG Osnabrück, HRA 203366), vertreten durch: 1. Schlüwe Beteiligungs GmbH, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, 2. Achim Schlüwe, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, (Geschäftsführer), - Antragsgegnerin - vorläufige Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Markt 8, 49593 Bersenbrück, Tel.: 05439/41298-0, Fax: 05439/41298-99, wird heute um 12.00 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin zusätzlich zu der am 09.08.2024 um 11:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung der vorläufigen Insolvenzverwalterin die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt: o Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO in Höhe von 10.000,00 € zu Lasten der späteren Insolvenzmasse zu begründen für die Finanzierung von Insolvenzgeld, insbesondere hinsichtlich der Forderung des finanzierenden Kreditinstituts bezüglich der Zinsen, Kosten, Bearbeitunsggebühren und ähnlicher etwaiger von der Bundesagentur für Arbeit nicht erstatteter Differenzbeträge sowie für evtl. anfallende Löhne, Krankenkassenbeiträge und Lohnsteuer für Arbeitnehmer, die nicht über die Insolvenzgeldvorfinanzierung abgewickelt werden können. Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 09.08.2024 bestehen. Ratermann Richterin am Amtsgericht Amtsgericht Bersenbrück, 16.08.2024

  3. Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 9 IN 53/24

    Amtsgericht Bersenbrück Beschluss 9 IN 53/24 26.09.2024 In dem Insolvenzantragsverfahren BARMER GEK Hauptverwaltung, Gottlieb-Daimler-Str. 19, 73529 Schwäbisch Gmünd, - Antragstellerin - g e g e n Schlüwe GmbH & Co. KG, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp (AG Osnabrück, HRA 203366), vertreten durch: 1. Schlüwe Beteiligungs GmbH, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, 2. Achim Schlüwe, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, (Geschäftsführer), - Antragsgegnerin - vorläufige Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Markt 8, 49593 Bersenbrück, Tel.: 05439/41298-0, Fax: 05439/41298-99, wird heute um 14.30 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin zusätzlich zu der am 09.08.2024 um 11:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung der vorläufigen Insolvenzverwalterin die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt: Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, mit den in der Anlage zu diesem Beschluss einzeln aufgeführten Dienstleistern, Lieferanten, und Energieversorgern zur Fortführung des Geschäftsbetriebes Verträge zu schließen bzw. fortzuführen und zu diesem Zweck zu Lasten der späteren Insolvenzmasse Masseverbindlichkeiten bis zu einem Betrag in Höhe von insgesamt maximal 77.300,00 € zu begründen. Ratermann Richterin am Amtsgericht Anlage zum Beschluss vom 26.09.2024 Gläubiger mit Anschrift Betrag Brutto Hermann Lüdecke GmbH & Co.KG, Bockradenber Straße 7, 49577 Kettenkamp 1.000,00 € BTW GmbH, Weichenfeldweg 1, 49577 Kettenkamp 10.000,00 € AMEK Weser-Ems GmbH & Co.KG, Fritz-Straßmann-Straße 11, 25337 Elsmhorn 450,00 € Duisen Transporte GmbH, Oorstraße 3, 49844 Bawinkel 2.500,00 € Bauking Weser Ems, Essener Straße 18-20, 49152 Bad Essen 20.000,00 € Dyckerhoff Beton GmbH & Co.KG, Lienener Straße 89, 49525 Lengerich 1.000,00 € B. Holtkamp KG, Am Bahnhof 5, 49635 Badbergen 3.500,00 € Agrar Service GmbH1, Im Kollrieden 1, 49638 Nortrup 500,00 € Agrahygiene Frank von der Haar, Hermann-Kemper-Str. 17, 49577 Ankum 200,00 € Bergmann GmbH & Co.KG, Postfach 1260, 49436 Steinfeld 1.000,00 € Dettmer Agrar Service GmbH, Nortruper Str. 2, 49577 Kettenkamp 500,00 € Deutsche Post AG, SCN, 30136 Hannover 500,00 € Fritz Frieling GmbH, Gewerbering 5, 49393 Lohne 100,00 € Motorgeräte Frommhagen GmbH & Co.KG, Ankumer Straße 6, 49593 Bersenbrück 100,00 € Grave Mietservice Martin Grave, Stallkamp 5, 49584 Fürstenau 200,00 € IVG Industrie-Verwertungs-Ges. mbH, Felix-Wankel-Straße 2, 32278 Kirchlengern 7.500,00 € Hülsmann Haustechnik GmbH&Co.KG, Am Kartel 7, 49593 Bersenbrück 50,00 € IHK Osnabrück-Emsland, Postfach 30 80, 49020 Osnabrück 150,00 € Auto Kalmlage GmbH, Postfach 12 30, 49593 Bersenbrück 1.000,00 € Koste GmbH, Am Tempelskamp 7, 49626 Berge 200,00 € Bauunternehmen Kreiling, Im Kollrieden 1, 49638 Nortrup 300,00 € Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Hogen Kamp 51, 26160 Bad Zwischenahn 200,00 € IHR Rabenstein Handels GmbH, Am Tüv 10, 49593 Bersenbrück 500,00 € Hubert Mitschke e.K., Tulpenstr. 6-8, 49610 Quakenbrück 2.000,00 € ME 3 Containerdienst GmbH & Co.KG, Wilhelmstr. 53, 49610 Quakenbrück 2.000,00 € Plois Gartenbau, Wehberger Str. 21, 49593 Bersenbrück 800,00 € raquatec Umwelttechnik GmbH, Heidkamper Weg 2, 27801 Neerstedt 100,00 € Rebo Motorgeräte Handels- und Rep. GmbH, Daimler Str. 1, 49661 Cloppenburg 100,00 € Reuter GmbH, In den Kruken 2 a, 49586 Merzen 500,00 € Sabelhaus GmbH, Kellinghausen 34, 49584 Fürstenau 3.500,00 € Simper Heizung -Sanität-Elektro, Antener Str. 5, 49626 Berge 100,00 € Pias Schönhöft GmbH, Bieste 2, 49434 Neuenkirchen-Vörden 200,00 € Reifen Schreiber GmbH & Co.KG, Im Walsumer Esch 8, 49577 Ankum 500,00 € Toll Collect GmbH, Postfach 11 03 29, 10833 Berlin 50,00 € Vije Computerservice GmbH, In der Welle 11, 49565 Bramsche 200,00 € Brandewie.de Werbeagentur, Schafdamm 21, 49577 Ankum 100,00 € Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn 50,00 € VGL, Johann-Neudörffer Str. 2, 28355 Bremen 100,00 € Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf 400,00 € Vohrer GmbH & Co.KG, Rosensteinstr. 9, 70191 Stuttgart 1.100,00 € von Garrel GmbH, St. Antonioort 23, 49610 Quakenbrück 100,00 € Wasserverband Bersenbrück, Postfach 1150, 49587 Bersenbrück 100,00 € Westnetz GmbH, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund 100,00 € Natursteinbetrieb Woitzel, Recker Str. 68, 49479 Ibbenbüren 50,00 € E.ON Energie Deutschland GmbH, Postfach 14 75, 84001 Landshut 850,00 € Bruns-Pflanzen-Export GmbH & Co.KG, Johann-Bruns-Allee 1, 26160 Bad Zwischenahn 1.500,00 € Mike Wojtun GmbH & Co.KG, Am Wasserwerk 1, 49451 Holdorf 1.000,00 € Zaunbau Meister GmbH & Co.KG, Friedrichstr. 48/50, 49610 Quakenbrück 600,00 € Wilhelm Fricke SE, Am Kreuzkamp 7, 27404 Hesslingen 500,00 € Krapp Eisen GmbH & Co.KG, Lindenstr. 105/106, 49393 Lohne 2.500,00 € Raiffeisenagrar, Knörlpatt 29, 49577 Ankum 400,00 € Hilti Deutschland AG, Hiltistr. 2, 86916 Kaufering 530,00 € Dataflor, August-Spindler-Str. 20, 37079 Göttingen 1.000,00 € GeoCapture, Rheiner Str. 3, 48496 Hopsten 220,00 € Tischler Andreas Kuhlmann, Heideweg 15, 49577 Kettenkamp 3.500,00 € WM SE Fahrzeugteile, Pagenstecherstr. 121, 49090 Osnabrück 500,00 € Engelbert Strauss GmbH & CO KG, Frankfurter Straße 98-108 63599 Biebergemünd 600,00 € Gesamt: 77.300,00 € Amtsgericht Bersenbrück, 27.09.2024

  4. Nr. 4EröffnungenAz. 9 IN 53/24

    9 IN 53/24: Über das Vermögen der Schlüwe GmbH & Co. KG, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp (AG Osnabrück, HRA 203366), vertr. d.: 1. Schlüwe Beteiligungs GmbH, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, 2. Achim Schlüwe, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Markt 8, 49593 Bersenbrück, Tel.: 05439/41298-0, Fax: 05439/41298-99. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.11.2024 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 18.12.2024, 10:00 Uhr, Raum E 11, Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bersenbrück, 02.10.2024 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-bersenbrueck.niedersachsen.de/gericht/behoerdliche_datenschutzbeauftragte/behoerdliche-datenschutzbeauftragte-132653.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

  5. Nr. 5SonstigesAz. 9 IN 53/24

    9 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlüwe GmbH & Co. KG, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp (AG Osnabrück, HRA 203366), vertr. d.: 1. Schlüwe Beteiligungs GmbH, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, 2. Achim Schlüwe, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Bersenbrück, 06.06.2025

  6. Nr. 6SonstigesAz. 9 IN 53/24

    9 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlüwe GmbH & Co. KG, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp (AG Osnabrück, HRA 203366), vertr. d.: 1. Schlüwe Beteiligungs GmbH, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, 2. Achim Schlüwe, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Mittwoch, 15.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 157, 160 InsO), und zwar: - die Stilllegung des schuldnerischen Unternehmens Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Bersenbrück, 13.03.2026

  7. Nr. 7SonstigesAz. 9 IN 53/24

    9 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlüwe GmbH & Co. KG, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp (AG Osnabrück, HRA 203366), vertr. d.: 1. Schlüwe Beteiligungs GmbH, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, 2. Achim Schlüwe, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: für den bereits mit Beschluss vom 13.03.2026 anberaumten Termin wird der Saal neu bestimmt: Mittwoch, 15.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 2, Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Bersenbrück, 19.03.2026

  8. Nr. 8SonstigesAz. 9 IN 53/24

    9 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlüwe GmbH & Co. KG, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp (AG Osnabrück, HRA 203366), vertr. d.: 1. Schlüwe Beteiligungs GmbH, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, 2. Achim Schlüwe, Weichenfeldweg 3, 49577 Kettenkamp, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 05.05.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Bersenbrück, 06.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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