Unternehmensinsolvenz

Sawicka, Eva Beate

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Sawicka, Eva Beate mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRA 8159). 3 Bekanntmachungen vom 26. September 2024 bis 22. Juli 2026.

Stammdaten

SitzBonn
GerichtAmtsgericht Bonn
Aktenzeichen99 IN 82/24
HandelsregisterBonn, HRA 8159
Zeitraum26. September 2024 – 22. Juli 2026
Bekanntmachungen3

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 99 IN 82/24

    Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 82/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Eva Beate Sawicka, Wielsgäßchen 1, 53115 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 8159 eingetragenen Firma, ehemals handelnd unter Gronau Apotheke Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Lehmkühler & Kollegen, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn wird der Beschluss vom 09.04.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO dahingehend ergänzt, dass die Schuldnerin Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 8159 eingetragenen Firma ist und ehemals unter dieser Firma "Gronau Apotheke" handelte. 99 IN 82/24 Amtsgericht Bonn, 09.04.2024

  2. Nr. 2SonstigesAz. 99 IN 82/24

    Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 82/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Eva Beate Sawicka, geboren am 08.09.1963, Wielsgäßchen 1, 53115 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 8159 eingetragenen Firma ehemals handelnd unter Gronau Apotheke ist am 29.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 99 IN 82/24 Amtsgericht Bonn, 29.04.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 99 IN 82/24

    Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 82/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Eva Beate Sawicka, geboren am 08.09.1963, Wielsgäßchen 1, 53115 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 8159 eingetragenen Firma ehemals handelnd unter Gronau Apotheke wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt. Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache. 99 IN 82/24 Amtsgericht Bonn, 22.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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