Saathoff Sondermaschinen GmbH & Co. KG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Saathoff Sondermaschinen GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Iburg (Amtsgericht Osnabrück, HRA 207826). 4 Bekanntmachungen vom 24. April 2025 bis 16. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Bad Iburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Osnabrück |
| Aktenzeichen | 41 IN 23/25 |
| Handelsregister | Osnabrück, HRA 207826 |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Branche | Industrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie) |
| Zeitraum | 24. April 2025 – 16. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 41 IN 23/25
41 IN 23/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saathoff Sondermaschinen GmbH & Co. KG, Niedersachsenstraße 28, 49186 Bad Iburg (AG Osnabrück, HRA 207826), vertr. d.: 1. Saathoff Sondermaschinen Verwaltungs GmbH, Niedersachsenstraße 28, 49186 Bad Iburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Manfred Saathoff, 49186 Bad Iburg, (Geschäftsführer), ist am 24.04.2025 um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/18170, Fax: 0541/1817210, E-Mail: osnabrueck@schoofspartner.de, Internet: www.schoofspartner.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Osnabrück, 24.04.2025 Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" / "Datenschutz"). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 2EröffnungenAz. 41 IN 23/25
41 IN 23/25 (27): Über das Vermögen der Saathoff Sondermaschinen GmbH & Co. KG, Niedersachsenstraße 28, 49186 Bad Iburg (AG Osnabrück, HRA 207826), vertr. d.: 1. Saathoff Sondermaschinen Verwaltungs GmbH, Niedersachsenstraße 28, 49186 Bad Iburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Manfred Saathoff, 49186 Bad Iburg, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/18170, Fax: 0541/1817210, E-Mail: osnabrueck@schoofspartner.de, Internet: www.schoofspartner.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.09.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.10.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.09.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.10.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Osnabrück, 01.08.2025 Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" / "Datenschutz"). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 3SonstigesAz. 41 IN 23/25
41 IN 23/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saathoff Sondermaschinen GmbH & Co. KG, Niedersachsenstraße 28, 49186 Bad Iburg (AG Osnabrück, HRA 207826), vertr. d.: 1. Saathoff Sondermaschinen Verwaltungs GmbH, Niedersachsenstraße 28, 49186 Bad Iburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Manfred Saathoff, 49186 Bad Iburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 27.02.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Osnabrück, 03.03.2026
- Nr. 4SonstigesAz. 41 IN 23/25
41 IN 23/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saathoff Sondermaschinen GmbH & Co. KG, Niedersachsenstraße 28, 49186 Bad Iburg (AG Osnabrück, HRA 207826), vertr. d.: 1. Saathoff Sondermaschinen Verwaltungs GmbH, Niedersachsenstraße 28, 49186 Bad Iburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Manfred Saathoff, 49186 Bad Iburg, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Termin zur Entscheidung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird auf Donnerstag, 07.05.2026 bestimmt. Tagesordnung: Erteilung der Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Insolvenzverwalter gem. § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO zum Verkauf des Grundbesitzes der Saathoff Sondermaschinen GmbH & Co. KG, eingetragen in dem beim Amtsgericht Bad Iburg geführten Grundbuch von Sentrup, Blatt 498, belegen Niedersachsenstraße 28, 49186 Bad Iburg mit Gebäuden, sonstigen wesentlichen Bestandteilen und Zubehör zu einem Kaufpreis von 844.350,00 EUR an Herrn Jens Pax, Feldlerchenweg 15, 49186 Bad Iburg Eine Kopie des notariellen Kaufvertrages liegt noch nicht vor. Der Schriftsatz des Insolvenzverwalters liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten beim Insolvenzgericht Osnabrück aus. Einwendungen müssen schriftlich bis zum 04.05.2026 beim Insolvenzgericht erhoben werden. Hinweis: Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt gem. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO im Falle der Beschlussunfähigkeit als erteilt. Dies bedeutet im Falle der vorliegenden Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren, dass bis zur oben genannten Frist keine entgegenstehenden Anträge eines stimmberechtigten Gläubigers eingehen. Amtsgericht Osnabrück, 16.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.