Rüya Erste Gaststätten Betriebs-UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Rüya Erste Gaststätten Betriebs-UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 146516). 3 Bekanntmachungen vom 20. November 2024 bis 23. Dezember 2024.
Stammdaten
| Sitz | Hamburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hamburg |
| Aktenzeichen | 67g IN 337/24 |
| Handelsregister | Hamburg, HRB 146516 |
| Bundesland | Hamburg |
| Branche | Gastronomie & Hotellerie |
| Zeitraum | 20. November 2024 – 23. Dezember 2024 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 67g IN 337/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 337/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146516 eingetragenen Rüya Erste Gaststätten Betriebs-UG (haftungsbeschränkt), Ekenknick 5, 22523 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ali Akkaya, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Verwaltung von Gaststätten und Imbissen, die Belieferung und der Service sowie der Im- und Export. ist am 19.11.2024, um 18:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 67g IN 337/24 Amtsgericht Hamburg, 19.11.2024
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 67g IN 337/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 337/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146516 eingetragenen Rüya Erste Gaststätten Betriebs-UG (haftungsbeschränkt), Ekenknick 5, 22523 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ali Akkaya Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Verwaltung von Gaststätten und Imbissen, die Belieferung und der Service sowie der Im- und Export. sind die am 19.11.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 18.12.2024 aufgehoben worden. 67g IN 337/24 Amtsgericht Hamburg, 18.12.2024
- Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 67g IN 337/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 337/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146516 eingetragenen Rüya Erste Gaststätten Betriebs-UG (haftungsbeschränkt), Ekenknick 5, 22523 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ali Akkaya Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Verwaltung von Gaststätten und Imbissen, die Belieferung und der Service sowie der Im- und Export. ist der am 18.11.2024 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 14.11.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 18.12.2024 mangels Masse abgewiesen worden. 67g IN 337/24 Amtsgericht Hamburg, 18.12.2024
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.