RoadStar-Logistik GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für RoadStar-Logistik GmbH mit Sitz in Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 228284). 5 Bekanntmachungen vom 05. März 2024 bis 10. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Schönefeld |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Cottbus |
| Aktenzeichen | 63 IN 94/24 |
| Handelsregister | Berlin, HRB 228284 |
| Zeitraum | 05. März 2024 – 10. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 63 IN 94/24
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RoadStar-Logistik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 228284 B), Geschäftszweig: Erbringung von Kurier- und Paketdiensten mit Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 t, Willi-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henrik Urs Luis Streblow, ist heute, am 05.03.2024, um 13.31 Uhr Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, c/o Münzel & Böhm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 63 IN 94/24
- Nr. 2EröffnungenAz. 63 IN 94/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RoadStar-Logistik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 228284 B), Geschäftszweig: Erbringung von Kurier- und Paketdiensten mit Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 t, Willi-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henrik Urs Luis Streblow wurde am 08.05.2024, um 09:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 17. Juli 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 08.05.2024 Az.: 63 IN 94/24
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 94/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RoadStar-Logistik GmbH, Willi-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Dr. Kirchner - die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. § 63 Abs. 3 InsO nebst Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer vergütungsrelevanten Insolvenzmasse von 95.620,27 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 3. Februar 2025 Az.: 63 IN 94/24
- Nr. 4SonstigesAz. 63 IN 94/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RoadStar-Logistik GmbH (HR B 228284 B), Willi-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 25.03.2025 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Amtsgericht Cottbus, den 3. Februar 2025 Az.: 63 IN 94/24
- Nr. 5SonstigesAz. 63 IN 94/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RoadStar-Logistik GmbH (HR B 228284 B), Willi-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 18.08.2026 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Amtsgericht Cottbus, den 8. Juli 2026 Az.: 63 IN 94/24
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.