Unternehmensinsolvenz

Radio und Fernsehen Serute GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Radio und Fernsehen Serute GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 8284). 2 Bekanntmachungen vom 22. Mai 2026 bis 31. Juli 2026.

Stammdaten

SitzChemnitz
GerichtAmtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen302 IN 967/26
HandelsregisterChemnitz, HRB 8284
BundeslandSachsen
BrancheGroßhandel
Zeitraum22. Mai 2026 – 31. Juli 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 302 IN 967/26

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 302 IN 967/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Radio und Fernsehen Serute GmbH, Zschopauer Straße 66, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8284 vertreten durch den Geschäftsführer Michael Nestler - wurde am 21.05.2026 um 17:26 Uhr Christoph Mathern, Kanzlerstraße 34, 09112 Chemnitz, Telefax 0371 490 9123, Email geschäftlich info@mathern-chemnitz.com, Telefon geschäftlich 0371 490 90 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. - wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 302 IN 967/26

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 302 IN 967/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radio und Fernsehen Serute GmbH, Zschopauer Straße 66, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8284 vertreten durch den Geschäftsführer Michael Nestler ergeht am 31.07.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Fachhandel) wird am 31.07.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Mathern Kanzlerstraße 34 09112 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 490 90 Telefax: 0371 490 9123 Email geschäftlich: info@mathern-chemnitz.com bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.09.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.10.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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