Unternehmensinsolvenz

Quantum Capital GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Quantum Capital GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 92578). 4 Bekanntmachungen vom 19. November 2024 bis 06. Mai 2026.

Stammdaten

SitzDüsseldorf
GerichtAmtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen500 IN 66/24
HandelsregisterDüsseldorf, HRB 92578
Zeitraum19. November 2024 – 06. Mai 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 500 IN 66/24

    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 66/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92578 eingetragenen Quantum Capital GmbH, Grünstraße 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anthony Filipiak, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.11.2024, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zugleich werden die Verfahren 500 IN 66/24 und 500 IN 165/24 und 500 IN 81/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 24.01.2025. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 10.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 500 IN 66/24 Düsseldorf, 15.11.2024

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 500 IN 66/24

    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 66/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92578 eingetragenen Quantum Capital GmbH, Grünstraße 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anthony Filipiak, reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 17.03.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 4 500,00 EUR bei der Zahlstelle Düsseldorf, Bundesbank IBAN DE84300000000030001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt. 500 IN 66/24 Amtsgericht Düsseldorf, 03.02.2026

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 500 IN 66/24

    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 66/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92578 eingetragenen Quantum Capital GmbH, Grünstraße 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anthony Filipiak, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). 500 IN 66/24 Amtsgericht Düsseldorf, 06.02.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 500 IN 66/24

    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 66/24 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92578 eingetragenen Quantum Capital GmbH, Grünstraße 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anthony Filipiak, wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden. Hinweis Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar. Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden. 500 IN 66/24 Amtsgericht Düsseldorf, 29.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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