Punch Powertrain Germany GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Punch Powertrain Germany GmbH mit Sitz in Lehre-Flechtorf (Amtsgericht Wolfsburg, HRB 206624). 6 Bekanntmachungen vom 02. Mai 2024 bis 28. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Lehre-Flechtorf |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Wolfsburg |
| Aktenzeichen | 25 IN 56/24 |
| Handelsregister | Braunschweig, HRB 206624 |
| Zeitraum | 02. Mai 2024 – 28. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 6 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 25 IN 56/24
25 IN 56/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Punch Powertrain GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 17, 38165 Lehre-Flechtorf (AG Braunschweig, HRB 206624), vertreten durch Sèbastien Mazoyer, Ondernemarslaan 5429, 3800 Sint-Truiden, BELGIEN (Geschäftsführer), ist am 02.05.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Silvio Höfer, anchor Rechtsanwälte, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511/35 39 55-0, Fax: 0511/35 39 55-11, E-Mail: hannover@anchor.eu bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Amtsgericht Wolfsburg, 02.05.2024
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 25 IN 56/24
25 IN 56/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Punch Powertrain GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 17, 38165 Lehre-Flechtorf (AG Braunschweig, HRB 206624), vertreten duch Sèbastien Mazoyer, Ondernemarslaan 5429, 3800 Sint-Truiden, BELGIEN (Geschäftsführer), wurde der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 2 InsO zum Zwecke der Betriebsfortführung ermächtigt, 1. mit der Volksbank eG Wolfenbüttel eine Vereinbarung über die Gewährung eines unechten Massedarlehens aufzunehmen und aufgrund dieser Vereinbarung Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO gegenüber der Volksbank eG Wolfenbüttel von bis zu 850.000,00 EUR zu begründen sowie 2. der Volksbank eG Wolfenbüttel zur Sicherung des zu gewährenden unechten Massedarlehens neue Sicherheiten zu bestellen, insbesondere durch Zession der ab Beschluss des Insolvenzgerichts vom 02.05.2024 (Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung) entstehenden Forderungen und Sicherungsübereignung sämtlicher im Rahmen der Betriebsfortführung ab dem 02.05.2024 neu eingekaufter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der im Zuge der Weiterproduktion ab dem 02.05.2024 neu entstehender, unfertiger und fertiger Erzeugnisse und Handelswaren. Die Anordnung erfolgte auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters mit unterstellter Zustimmung der Antragstellerin, deren Geschäftsführer bereits wie auch der vorläufige Insolvenzverwalter in diesem Zusammenhang eine Verwertungsvereinbarung unterzeichnet haben. Die Anordnung ist zur Gewährleistung der Betriebsfortführung erforderlich. Zur weiteren Begründung wird auf den Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.05.2024 Bezug genommen. Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Amtsgericht Wolfsburg, 17.05.2024
- Nr. 3EröffnungenAz. 25 IN 56/24
25 IN 56/24: Über das Vermögen der Punch Powertrain Germany GmbH, Nikolaus-Otto-Str. 17, 38165 Lehre-Flechtorf (AG Braunschweig, HRB 206624), vertr. d.: Sèbastien Mazoyer, Ondernemarslaan 5429, 3800 Sint-Truiden, BELGIEN, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Silvio Höfer, anchor Rechtsanwälte, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511/35 39 55-0, Fax: 0511/35 39 55-11, E-Mail: hannover@anchor.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 29.10.2024, 10:30 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Wolfsburg, 01.08.2024
- Nr. 4SonstigesAz. 25 IN 56/24
Geschäfts-Nr. 25 IN 56/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Punch Powertrain Germany GmbH, Nikolaus-Otto-Str. 17, 38165 Lehre-Flechtorf (AG Braunschweig, HRB 206624), vertreten durch: Sèbastien Mazoyer, Ondernemarslaan 5429, 3800 Sint-Truiden, BELGIEN, (Geschäftsführer), hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 19.11.2025 auf einer Berechnungsgrundlage von 4.912.008,23 EUR die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen zulasten der Insolvenzmasse nebst einem Gesamtzuschlag von 135 von Hundert beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen vier Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein. Amtsgericht Wolfsburg 20.11.2025
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 25 IN 56/24
25 IN 56/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Punch Powertrain Germany GmbH, Nikolaus-Otto-Str. 17, 38165 Lehre-Flechtorf (AG Braunschweig, HRB 206624), vertr. d.: Sèbastien Mazoyer, Ondernemarslaan 5429, 3800 Sint-Truiden, BELGIEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters (Regelvergütung aufgrund einer Berechnungsgrundlage von 4.912.008,23 EUR nebst einem Gesamtzuschlag in Höhe von 143,37 v. H.) für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 21.04.2026 zulasten der Insolvenzmasse festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wolfsburg, 21.04.2026
- Nr. 6SonstigesAz. 25 IN 56/24
Geschäfts-Nr. 25 IN 56/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Punch Powertrain Germany GmbH, Nikolaus-Otto-Str. 17, 38165 Lehre-Flechtorf (AG Braunschweig, HRB 206624), vertr. d.: Sèbastien Mazoyer, Ondernemarslaan 5429, 3800 Sint-Truiden, BELGIEN, (Geschäftsführer), werden die bis zum 27.04.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 16.06.2026 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden. Amtsgericht Wolfsburg 27.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.