Unternehmensinsolvenz

Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG mit Sitz in Elsterwerda (Amtsgericht Cottbus, HRA 3315). 12 Bekanntmachungen vom 02. Januar 2024 bis 12. März 2026.

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG, Saathainer Straße 9, 04910 Elsterwerda-Kraupa, wurde am 01.01.2024, um 09:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Bautzener Straße 102, 01099 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.2.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerver-sammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Ver-fahrens beschlossen wird, ist am Dienstag, 12. März 2024, 10:00 Uhr, Saal 021 im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130. Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigen-verwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Es wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu den Mitgliedern werden bestimmt: Sparkasse Elbe-Elster, vertreten durch Frau Silke Dehnz, Berliner Straße 43, 03238 Finsterwalde, Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Cottbus, Bahnhofstraße 10, 03046 Cottbus, Brennstoffhandel Janke GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Antje Böttcher, Gahlener Weg 17, 03205 Calau, vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Borowski, BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf. Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 2. Januar 2024, Az.: 63 IN 258/23

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRA 3315), auch handelnd unter: Fleisch- und Wurstspezialitäten aus der Niederlausitz, vertr. d.d. pers. haft. Gesellschafter, Saathainer Straße 9, 04910 Elsterwerda-Kraupa, eingetragener Sitz: Elsterwerda, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Arnold, Saathainer Straße 9, 04910 Kraupa, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ivonne Arnold, Saathainer Straße 9, 04910 Kraupa, die persönlich haftende Gesellschafterin Arnold Verwaltungs GmbH und den Geschäftsführer Herrn Helmut Arnold, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt worden (§§ 21 Abs. 2, 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Cottbus, den 9. Juli 2024, 63 IN 258/23

  3. Nr. 3SonstigesAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG, Saathainer Straße 9, 04910 Elsterwerda-Kraupa, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 20.09.2024 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Amtsgericht Cottbus, den 14. August 2024 Az.: 63 IN 258/23

  4. Nr. 4SonstigesAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRA 3315), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Arnold Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut, Ivonne und Matthias Arnold, Saathainer Straße 09, 04910 Elsterwerda Kraupa, Schuldnerin, Verfahrensbevollmächtigter für Herrn Hartmut Arnold: Rechtsanwalt Hasso Werk, Berliner Straße 10, 37073 Göttingen, Verwalter und Planeinreicher: Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Bautzener Straße 102, 01099 Dresden, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 21. November 2024 durch Richterin am Amtsgericht Rachow beschlossen: Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes, des Stimmrechtes der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Plan vom 13.11.2024 (Erörterungs- und Abstimmungstermin gem. § 235 InsO) und gegebenenfalls Bestätigung des Planes wird bestimmt auf: Mittwoch, den 19.02.2025, 10.00 Uhr, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30. I. Die Stellungnahmen zum Plan durch die einzelnen Geschäftsführer der phG und die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses sollen binnen 3 Wochen abgegeben werden. II. Der Insolvenzplan mit seinen Anlagen sowie den eingegangenen Stellungnahmen kann durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, Zimmer 236, eingesehen werden (§ 234 InsO). III. Der Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplanes auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Gem. § 240 InsO kann über den geänderten Plan noch im selben Termin abgestimmt werden. IV. Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Planes ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 2 Ziffern 1 und 2; Abs. 3 InsO). V. Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, somit auch die Gläubigerausschussmitglieder, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Verwalter und die an der Schuldnerin beteiligten Personen geladen (§ 235 Abs. 3 InsO). VI. Dieser Beschluss gilt als Ladung. VII. Soweit Gläubiger an dem Eröffnungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Vertretungsverhältnisse der Teilnehmenden sind durch geeignete Urkunden im Termin nachzuweisen (Vollmachten, Registerauszüge etc.). Gem. Ziffer 8 des Eröffnungsbeschlusses vom 01.01.2024 wird der Verwalter beauftragt, den Gläubigern, die eine Forderung angemeldet haben und den absonderungsberechtigten Gläubigern eine Zusammenfassung des Planes zu übersenden. Amtsgericht Cottbus, den 21.11.2024, Abteilung 63

  5. Nr. 5SonstigesAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG, Saathainer Straße 9, 04910 Elsterwerda-Kraupa, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Dienstag, 28. Januar 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). AG Cottbus, den 7. Januar 2025, Az.: 63 IN 258/23

  6. Nr. 6SonstigesAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG, Saathainer Straße 9, 04910 Elsterwerda-Kraupa wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 14.03.2025 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Amtsgericht Cottbus, den 26. Februar 2025 Az.: 63 IN 258/23

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG, Saathainer Straße 9, 04910 Elsterwerda-Kraupa, sind Auslagen des Verwalters festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts und kann dort eingesehen werden. Amtsgericht Cottbus, 28.07.2025 63 IN 258/23

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG, Saathainer Straße 9, 04910 Elsterwerda-Kraupa, sind die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Verwalters festgesetzt worden. Der vollständige Vergütungsbeschluss liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts und kann dort eingesehen werden. Amtsgericht Cottbus, 28.07.2025 63 IN 258/23

  9. Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG, vertreten durch die Arnold VerwaltungsgmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Arnold, Ivonne Arnold und Helmut Arnold, Saathainer Straße 9, 04910 Elsterwerda-Kraupa, Verwalter: Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Bautzener Straße 102, 01099 Dresden, hat das Insolvenzgericht am 29.07.2025 beschlossen: Das Insolvenzverfahren wird gem. § 258 Abs.1 InsO zum 31.07.2025 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplanes durch Beschluss vom 20.02.2025 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO). Amtsgericht Cottbus, 29.07.2025 63 IN 258/23

  10. Nr. 10Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG, Saathainer Straße 9, 04910 Elsterwerda-Kraupa, sind die Vergütung und die Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder festgesetzt worden. Der vollständige Vergütungsbeschluss liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts und kann dort eingesehen werden. Amtsgericht Cottbus, 28.07.2025 63 IN 258/23

  11. Nr. 11Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG, Saathainer Straße 9, 04910 Elsterwerda-Kraupa, sind die Vergütung und die Auslagen des Verwalters festgesetzt worden. Der vollständige Vergütungsbeschluss liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insol-venzgerichts und kann dort eingesehen werden. Amtsgericht Cottbus, 28.07.2025 63 IN 258/23

  12. Nr. 12SonstigesAz. 63 IN 258/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatfleischerei Arnold GmbH & Co. KG, vertreten durch die Arnold Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Mathias, Ivonne und Helmut Arnold, Saathainer Straße 09, 04910 Elsterwerda - Kraupa, wurde die Vergütung des Mitgliedes des Gläubigerausschusses Brennstoffhandel Janke GmbH mit Beschluss vom 17.02.2026 festgesetzt. Der Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Amtsgericht Cottbus, 17.02.2026 AZ 63 IN 258/23

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar