Unternehmensinsolvenz

PRICA Baudekoration GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für PRICA Baudekoration GmbH mit Sitz in Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 23325). 5 Bekanntmachungen vom 26. April 2024 bis 22. Juni 2026.

Stammdaten

SitzRodgau
GerichtAmtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen8 IN 218/24
HandelsregisterOffenbach am Main, HRB 23325
Zeitraum26. April 2024 – 22. Juni 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 8 IN 218/24

    Az.: 8 IN 218/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PRICA Baudekoration GmbH, Opelstraße 18a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 23325), ist am 26.04.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 26.04.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 8 IN 218/24

    8 IN 218/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRICA Baudekoration GmbH, Opelstraße 18a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 23325), wird heute um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 21.05.2024

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 218/24

    Geschäftsnummer: 8 IN 218/24 Am 21.05.2024 um 14:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des PRICA Baudekoration GmbH, Opelstraße 18a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 23325),. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220, bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 15.07.2024 (Anmeldefrist). b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 05.08.2024. Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen: ==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird; ==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten: - zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57); - zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO); - zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO); - zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO); - zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO); - zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere: * wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll, * wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde, * wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll; - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO). Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO). Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes: Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen. Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt. Amtsgericht Offenbach am Main, 23.05.2024

  4. Nr. 4SonstigesAz. 8 IN 218/24

    8 IN 218/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRICA Baudekoration GmbH, Opelstraße 18a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 23325),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Offenbach am Main, 02.12.2024

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 218/24

    8 IN 218/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRICA Baudekoration GmbH, Opelstraße 18a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 23325), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO). Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 29.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Amtsgericht Offenbach am Main, 22.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar