POS lifestyle GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für POS lifestyle GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 33207). 3 Bekanntmachungen vom 01. November 2024 bis 28. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Chemnitz |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Chemnitz |
| Aktenzeichen | 220 IN 1864/24 |
| Handelsregister | Chemnitz, HRB 33207 |
| Zeitraum | 01. November 2024 – 28. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 220 IN 1864/24
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 220 IN 1864/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der POS lifestyle GmbH, vertr. d. d. GF Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33207 vertreten durch die Geschäftsführerin Katrin Seifert vertreten durch den Geschäftsführer Erik Berthel ergeht am 01.11.2024 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Merchandising, Promotion, Rackjobbing, Consulting, Marketing und Vertrieb u.a.) wird am 01.11.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird Rechtsanwalt Oliver Junghänel HKP Rechtsanwälte GbR Küchwaldring 6 09113 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 337154 80 | Telefax: 0371 337154 89 | Email geschäftlich: chemnitz@hkp-rechtsanwaelte.de bestellt. 4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen,ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 12.12.2024 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. 6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. 7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf: Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Donnerstag, 23.01.2025 09:30 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt. 8. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 220 IN 1864/24
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 220 IN 1864/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der POS lifestyle GmbH, vertr. d. d. GF Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33207 vertreten durch die Geschäftsführerin Katrin Seifert vertreten durch den Geschäftsführer Erik Berthel ergeht am 10.03.2025 nachfolgende Entscheidung: 1. Die Eigenverwaltung wird nach § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO aufgehoben. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt. 2. Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter bestellt. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Junghänel, Küchwaldring 6, 09113 Chemnitz
- Nr. 3SonstigesAz. 220 IN 1864/24
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 220 IN 1864/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der POS lifestyle GmbH, vertr. d. d. GF Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33207 vertreten durch die Geschäftsführerin Katrin Seifert vertreten durch den Geschäftsführer Erik Berthel - hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 22.05.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.