Unternehmensinsolvenz

PARIVA GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für PARIVA GmbH mit Sitz in Leonberg (Amtsgericht Ludwigsburg, HRB 253209). 2 Bekanntmachungen vom 29. November 2024 bis 27. Dezember 2024.

Stammdaten

SitzLeonberg
GerichtAmtsgericht Ludwigsburg
Aktenzeichen3 IN 577/24
HandelsregisterStuttgart, HRB 253209
BundeslandBaden-Württemberg
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum29. November 2024 – 27. Dezember 2024
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SonstigesAz. 3 IN 577/24

    3 IN 577/24 | Amtsgericht Ludwigsburg INSOLVENZGERICHT Beschluss | In dem Verfahren über den Antrag d. PARIVA GmbH, Seeäckerstraße 15, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Isbrecht Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 253209 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | hat das Amtsgericht Ludwigsburg am 29.11.2024 beschlossen: | Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Die Schuldnerin erhält hiermit die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur Deckung der Verfahrenskosten in Höhe von 1.582,14 € anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg. Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO. | Gründe: | Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom Gericht beauftragten Sachverständigen Dr. jur. Steffen Hattler vom 28.11.2024, das beim Insolvenzgericht eingesehen werden kann.

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 3 IN 577/24

    3 IN 577/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. PARIVA GmbH, Seeäckerstraße 15, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Isbrecht Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 253209 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigsburg Schorndorfer Straße 39 71638 Ludwigsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 27.12.2024

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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