Unternehmensinsolvenz

Oskar Leipzig GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Oskar Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 32319). 4 Bekanntmachungen vom 01. Juli 2024 bis 15. Juli 2026.

Stammdaten

SitzLeipzig
GerichtAmtsgericht Leipzig
Aktenzeichen403 IN 719/24
HandelsregisterLeipzig, HRB 32319
Zeitraum01. Juli 2024 – 15. Juli 2026
Bekanntmachungen4

Oskar Leipzig GmbH im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 403 IN 719/24

    Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 719/24 Über das Vermögen der Oskar Leipzig GmbH Harkortstraße 21, 04107 Leipzig vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Gaube (Amtsgericht Leipzig HRB 32319) Betreiberin des Hostels und Restaurants "OSKAR", ebenda - Schuldnerin - wird heute, am 01.07.2024, um 10.20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Insolvenzschuldnerin ist berechtigt unter Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über diese zu verfügen. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig. Forderungen sind beim Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 14.08.2024 anzumelden. Dabei sind auch die Tatsachen anzugeben, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt, § 174 Abs. 2 InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Termin der Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über - die Beibehaltung des bisherigen Sachwalters oder die Wahl einer neuen Sachwalterin oder eines neuen Sachwalters gemäß § 57 InsO - die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO - den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO - die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO - die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO - einen Antrag auf Anordnung oder auf Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf: Mittwoch, den 11.09.2024, 11.00 Uhr (Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 056). Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, gemäß § 160 Abs.1 S.3 InsO als erteilt. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt, welche binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzulegen ist. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dase elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 403 IN 719/24

    Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 719/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oskar Leipzig GmbH, Harkortstraße 21, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32319 vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Gaube ergeht am 11.09.2024 nachfolgende Entscheidung: 1. Die mit Beschluss vom 01.07.2024 angeordnete Eigenverwaltung wird aufgehoben. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Ferdinand-Lassalle-Str. 11, 04109 Leipzig Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

  3. Nr. 3SonstigesAz. 403 IN 719/24

    Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 719/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oskar Leipzig GmbH, Harkortstraße 21, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32319 vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Gaube - hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 06.11.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO. Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden. - Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Freudenberg@tiefenbacher.de, Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de, Telefax: 0341 993877 20, Telefon geschäftlich: 0341 993877 0 schriftlich geltend zu machen.

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 403 IN 719/24

    Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 719/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oskar Leipzig GmbH, Harkortstraße 21, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32319 vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Gaube - wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 01.09.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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