Orgatech GmbH Messe- und Eventausstatter
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Orgatech GmbH Messe- und Eventausstatter mit Sitz in Tamm (Amtsgericht Heilbronn, HRB 799474). 3 Bekanntmachungen vom 20. November 2025 bis 27. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Tamm |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Heilbronn |
| Aktenzeichen | 30 IN 1247/25 |
| Handelsregister | Stuttgart, HRB 799474 |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Branche | Einzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel) |
| Zeitraum | 20. November 2025 – 27. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 30 IN 1247/25
In dem Verfahren über den Antrag d. Orgatech GmbH Messe- und Eventausstatter, Frankfurter Straße 12, 71732 Tamm, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Otto Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 799474 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Der Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 01.09.2025 wird im Rubrum wie folgt berichtigt: Name und Anschrift der Schuldnerin Orga Messe und Event GmbH, Ravensburger Straße 9, 88239 Wangen werden ersetzt durch Orgatech GmbH Messe- und Eventausstatter, Frankfurter Straße 12, 71732 Tamm. Gründe: Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor. Laut Handelsregisterauszug vom 14.11.2025 firmiert die Schuldnerin seit 22.04.2025 unter dem berichtigten Namen am berichtigten Sitz in 71732 Tamm. Die zu berichtigende Firmierung und Sitzverlegung der schuldnerischen Rechtspersönlichkeit ist nie in das Handelsregister eingetragen und wirksam geworden. Eine solche Firmierung - oder gar gesonderte Rechtspersönlichkeit - ist nicht existent. Dementsprechend war bereits im Wege der Auslegung festzustellen, dass mit dem Antrag der Schuldnerin vom 29.08.2025 von Anfang an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der vorgenannten - existenten - juristischen Person, allerdings unter der vormaligen bzw. fortgeltenden, nunmehr berichtigten Firmierung gewollt war. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 14.11.2025
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 30 IN 1247/25
30 IN 1247/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Orgatech GmbH Messe- und Eventausstatter, Frankfurter Straße 12, 71732 Tamm, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Otto Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 799474 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Die mit Beschluss vom 01.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 15.04.2026
- Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 30 IN 1247/25
30 IN 1247/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Orgatech GmbH Messe- und Eventausstatter, Frankfurter Straße 12, 71732 Tamm, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Otto Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 799474 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 15.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.