Opera Design GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Opera Design GmbH mit Sitz in Hofheim (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 101901). 7 Bekanntmachungen vom 04. Juni 2024 bis 29. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Hofheim |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 101901 |
| Zeitraum | 04. Juni 2024 – 29. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 7 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 414/24 O
810 IN 414/24 O: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Opera Design GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 2, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 101901), vertr. d.: Marzio Giust, Hofheim, (Geschäftsführer), ist am 04.06.2024 um 11:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.06.2024
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 414/24 O-16-6
810 IN 414/24 O: In dem Insolvenzverfahren Opera Design GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 2, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 101901), vertreten durch: Marzio Giust, Hofheim, (Geschäftsführer), wurde am 03.07.2024 um 16:28 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 03.07.2024
- Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 414/24 O-16-6
810 IN 414/24 O-16-6 Am 03.07.2024 um 16:28 Uhr ist das Insolvenzverfahren Opera Design GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 2, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 101901), vertreten durch: Marzio Giust, Hofheim, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 16.09.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 30.09.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.07.2024
- Nr. 4SonstigesAz. 810 IN 414/24 O-16-6
810 IN 414/24 O-16-6 In dem Insolvenzverfahren Opera Design GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 2, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 101901) hat die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 23.09.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.09.2024
- Nr. 5SonstigesAz. 810 IN 414/24 O-16-6
810 IN 414/24 O-16-6 - In dem Insolvenzverfahren Opera Design GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 2, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 101901) wird die Prüfung der bis zum 24.03.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.04.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.11.2024
- Nr. 6SonstigesAz. 810 IN 414/24 O-16-6
810 IN 414/24 O-16-6 In dem Insolvenzverfahren Opera Design GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 2, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 101901) hat die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 19.11.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 22.11.2024
- Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 414/24 O-16-6
810 IN 414/24 O-16-6 In dem Insolvenzverfahren Opera Design GmbH erhalten die Gläubiger bis zum 27.07.2026 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag der Insolvenzverwalterin schriftlich Stellung zu nehmen: Zustimmung der Gläubigerversammlung zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin auf Zahlung der rückständigen Stammeinlagen in Höhe von EUR 10.000,00 Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Der vollständige Antrag der Insolvenzverwalterin liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 25.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.