NORDIC & Höppner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für NORDIC & Höppner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 138760). 3 Bekanntmachungen vom 15. September 2025 bis 20. Oktober 2025.
Stammdaten
| Sitz | Hamburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hamburg |
| Aktenzeichen | 67g IN 269/25 |
| Handelsregister | Hamburg, HRB 138760 |
| Bundesland | Hamburg |
| Branche | Finanz- & Versicherungsdienstleistungen |
| Zeitraum | 15. September 2025 – 20. Oktober 2025 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 67g IN 269/25
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 269/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 138760 eingetragenen NORDIC & Höppner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lämmertwiete 12, 21073 Hamburg, frühere Anschrift: Lämmertwiete 12, 21073 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Winter, Geschäftszweig: Die für Rechtsanwälte gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sowie ist am 14.09.2025, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 67g IN 269/25 Amtsgericht Hamburg, 14.09.2025
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 67g IN 269/25
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 269/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 138760 eingetragenen NORDIC & Höppner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lämmertwiete 12, 21073 Hamburg, frühere Anschrift: Lämmertwiete 12, 21073 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Winter, Geschäftszweig: Die für Rechtsanwälte gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sowie ist der am 08.08.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 19.08.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 17.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden. 67g IN 269/25 Amtsgericht Hamburg, 17.10.2025
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 67g IN 269/25
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 269/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 138760 eingetragenen NORDIC & Höppner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lämmertwiete 12, 21073 Hamburg, frühere Anschrift: Lämmertwiete 12, 21073 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Winter, Geschäftszweig: Die für Rechtsanwälte gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sowie sind die am 14.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 17.10.2025 aufgehoben worden. 67g IN 269/25 Amtsgericht Hamburg, 17.10.2025
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.