Unternehmensinsolvenz

NK Verwaltungs GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für NK Verwaltungs GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 18436). 1 Bekanntmachung vom 31. Juli 2026 bis 31. Juli 2026.

Stammdaten

SitzChemnitz
GerichtAmtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen305 IN 1022/26
HandelsregisterChemnitz, HRB 18436
BundeslandSachsen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum31. Juli 2026 – 31. Juli 2026
Bekanntmachungen1

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 305 IN 1022/26

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 305 IN 1022/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NK Verwaltungs GmbH, Chemnitztalstraße 179, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18436 vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Schackowsky vertreten durch den Geschäftsführer Jens Gering - wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 29.07.2026 mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 3 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem der oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden.Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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