Unternehmensinsolvenz

NEUE BAUKOMBINAT Leipzig GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für NEUE BAUKOMBINAT Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 30680). 2 Bekanntmachungen vom 18. März 2025 bis 14. August 2026.

Stammdaten

SitzLeipzig
GerichtAmtsgericht Leipzig
Aktenzeichen403 IN 2058/24
HandelsregisterLeipzig, HRB 30680
BundeslandSachsen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum18. März 2025 – 14. August 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

NEUE BAUKOMBINAT Leipzig GmbH im Blick behalten

Erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung, sobald neue Insolvenzbekanntmachungen zu Ihren überwachten Unternehmen veröffentlicht werden — kostenlos für bis zu 10 Einheiten.

Keine Kreditkarte nötig · Jederzeit kündbar

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 403 IN 2058/24

    Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 2058/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEUE BAUKOMBINAT Leipzig GmbH, An den Theklafeldern 13, 04328 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30680 vertreten durch den Geschäftsführer George-Razvan Mantu - wurde am 17.03.2025 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Mario Sänger, Tschaikowskistraße 2, 04105 LeipzigEmail geschäftlich: leipzig@brinkmann-partner.de Telefax: 0341 3038511 Telefon geschäftlich: 0341 303850 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 25.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Termin der Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über - die Beibehaltung oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO - die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO - den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, zur Rechnungslegung gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände gemäß § 149 InsO - die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO - die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO - einen Antrag auf Anordnung oder auf Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 20.05.2025, 10:00 Uhr, Dienstzimmer 037, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 20.05.2025, 10:00 Uhr, Dienstzimmer 037, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 403 IN 2058/24

    Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 2058/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEUE BAUKOMBINAT Leipzig GmbH, An den Theklafeldern 13, 04328 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30680 vertreten durch den Geschäftsführer George-Razvan Mantu - wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 09.09.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

NEUE BAUKOMBINAT Leipzig GmbH überwachen

Registrieren Sie sich kostenlos und lassen Sie sich bei neuen Bekanntmachungen automatisch informieren. Oder prüfen Sie Unternehmen direkt beim Surfen — mit unserer kostenlosen Browser-Extension.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar