Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Pöhl (Amtsgericht Chemnitz, HRB 28604). 3 Bekanntmachungen vom 03. Februar 2025 bis 05. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Pöhl |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Chemnitz |
| Aktenzeichen | 208 IN 2195/24 |
| Handelsregister | Chemnitz, HRB 28604 |
| Bundesland | Sachsen |
| Branche | IT, Software & Kommunikation |
| Zeitraum | 03. Februar 2025 – 05. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 208 IN 2195/24
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 208 IN 2195/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mulimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Stiev Schubert und Robert Kindermann, Christgrün 10, 08543 Pöhl, Amtsgericht Chemnitz, HRB 28604 ergeht am 01.02.2025 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Handel mit Produkten der Telekommunikations- & Informationstechnologie sowie Unterhaltungselektronik; Austausch von vorgefertigten Modulen, Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Erweiterungskarten; Installation von System- und Anwendungssoftware, Konfiguration von Systemdateien; Konfiguration von HArdware aus vorgefertigten Modulen sowie Modultausch, d. h. Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen; Auswechseln von vorgefertigten Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u.a.; technische Erweiterung durch nachträglichen Einbau von vorgefertigten Teilen zum Aufrüsten z.B. durch Erweiterungskarten oder Modulerweiterungen, Kofiguration von Netzwerken und Sat-Empfangsanlagen und Einrichtung entsprechender Software; Vermittlung von Verträgen (Telekommunikation; Strom, Gas, Garantieverlängerung/-erweiterung, Leasing, TV, Webhosting, Software, Hardware); Printdesign, Grafik- und Fotobearbeitungen, Audio- und Videoproduktionen; Vermietung von IT-, TK- & TV-Technik ) wird am 01.02.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt Neuwerk 18 06108 Halle (Saale) Telefon geschäftlich: 0345 122 767 0 Telefax: 0345 122 767 67 bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 19.03.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 2EröffnungenAz. 208 IN 2195/24
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 208 IN 2195/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Stiev Schubert und Robert Kindermann Christgrün 10, 08543 Pöhl, Amtsgericht Chemnitz, HRB 28604 ergeht am 21.02.2025 nachfolgende Entscheidung: 1. Die Beschlüsse über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Bestellung eines Insolvenzverwalters vom 01.02.2025 werden im Rubrum wie folgt berichtigt: Anstelle von bisher: "Mulimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt)" lautet es richtig: "Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt)" . Gründe: .... Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 208 IN 2195/24
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 208 IN 2195/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Stiev Schubert und Robert Kindermann Christgrün 10, 08543 Pöhl, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28604 ergeht am 30.04.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.05.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis. Rechtsbehelfsbelehrung: | Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung. Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden. Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022: Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.