Mütze & Schlegel Synergiekanzlei AG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Mütze & Schlegel Synergiekanzlei AG mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 42928). 3 Bekanntmachungen vom 07. Mai 2024 bis 23. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Dresden |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Dresden |
| Handelsregister | Dresden, HRB 42928 |
| Zeitraum | 07. Mai 2024 – 23. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 532 IN 48/24
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532/557 IN 48/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mütze & Schlegel Synergiekanzlei AG, Antonstraße 39, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42928 vertreten durch den Vorstand Ricardo Schlegel - wurde am 06.05.2024 um 16:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Archivstraße 21, 01097 DresdenTelefax: 0351 6567922 9 Telefon geschäftlich: 0351 6567922 0 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.08.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 2SonstigesAz. 557 IN 48/24
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 557 IN 48/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mütze & Schlegel Synergiekanzlei AG, Antonstraße 39, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42928 vertreten durch den Vorstand Ricardo Schlegel - hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 30.10.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 557 IN 48/24
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 557 IN 48/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mütze & Schlegel Synergiekanzlei AG, Antonstraße 39, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42928 vertreten durch den Vorstand Ricardo Schlegel vertreten durch den Vorstand Max Mütze - wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d. Zustimmung zu dem Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und der ERGO Versicherung AG zur Abgeltung von Haftungsansprüchen gegen die Vorstände der Insolvenzschuldnerin in Höhe von EUR 38.000,00 beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Mittwoch, 22.04.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.