Unternehmensinsolvenz

Modemacher Münster e.V.

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Modemacher Münster e.V. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster (Westfalen), VR 4495). 3 Bekanntmachungen vom 14. Mai 2024 bis 14. Juli 2026.

Stammdaten

SitzMünster
GerichtAmtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen84 IN 16/24
HandelsregisterMünster (Westfalen), VR 4495
Zeitraum14. Mai 2024 – 14. Juli 2026
Bekanntmachungen3

Modemacher Münster e.V. im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 84 IN 16/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 16/24 Über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Münster unter VR 4495 eingetragenen Verein Modemacher Münster e.V., Echelmeyer Str. 1-2, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Maren Arndt, Dieckmannstraße 43, 48161 Münster und Herrn Uwe Kauert, Schloßfeld 138, 48308 Senden und Frau Monika Schuff, Mühlenkamp 8, 44532 Lünen und Herrn Frank Rheinboldt, Martin-Luther-Str. 18, 48147 Münster und Herrn Prof. Dr. Richard Merk, Franz-Knuckenberg-Str. 5, 25436 Uetersen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.05.2024, um 13:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster, Telefon: 0251208030, Fax: 025120803133. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 06.08.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 84 IN 16/24 Münster, 10.05.2024

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 84 IN 16/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 16/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Münster unter VR 4495 eingetragenen Verein Modemacher Münster e.V., Echelmeyer Str. 1-2, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Maren Arndt, Dieckmannstraße 43, 48161 Münster und Herrn Uwe Kauert, Schloßfeld 138, 48308 Senden und Frau Monika Schuff, Mühlenkamp 8, 44532 Lünen und Herrn Frank Rheinboldt, Martin-Luther-Str. 18, 48147 Münster und Herrn Prof. Dr. Richard Merk, Franz-Knuckenberg-Str. 5, 25436 Uetersen hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 17.031,21 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 443,67 EUR zur Verfügung. 84 IN 16/24 Amtsgericht Münster, 14.07.2026

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 84 IN 16/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 16/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Münster unter VR 4495 eingetragenen Verein Modemacher Münster e.V., Echelmeyer Str. 1-2, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Maren Arndt, Dieckmannstraße 43, 48161 Münster, Herrn Uwe Kauert, Schloßfeld 138, 48308 Senden, Frau Monika Schuff, Mühlenkamp 8, 44532 Lünen, Herrn Frank Rheinboldt, Martin-Luther-Str. 18, 48147 Münster und Herrn Prof. Dr. Richard Merk, Franz-Knuckenberg-Str. 5, 25436 Uetersen Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Harnischmacher Löer Wensing Rechtsanwälte PartG mbB, Hafenweg 8, 48155 Münster wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24.08.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Schlussrechnung des Verwalters; sowie Schlussverzeichis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B aus. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstraße 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B eingesehen werden. 84 IN 16/24 Amtsgericht Münster, 14.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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