Unternehmensinsolvenz

MoCon Ingenieure GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MoCon Ingenieure GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 21107). 2 Bekanntmachungen vom 03. März 2026 bis 30. April 2026.

Stammdaten

SitzDresden
GerichtAmtsgericht Dresden
Aktenzeichen532 IN 379/26
HandelsregisterDresden, HRB 21107
BundeslandSachsen
BrancheArchitektur, Planung & Forschung
Zeitraum03. März 2026 – 30. April 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 532 IN 379/26

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532 IN 379/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MoCon Ingenieure GmbH, Bremer Straße 65, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21107 vertreten durch den Geschäftsführer Robert Hausdorff vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Roos - wurde am 03.03.2026 um 12.13 Uhr Dipl.-Kfm Martin Obendorf, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Email geschäftlich dmp-dd@dmp-solutions.de, Telefax 0351 4400751, Telefon geschäftlich 0351 4400740, Website www.dmp-solutions.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. - wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 532 IN 379/26

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532/548 IN 379/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MoCon Ingenieure GmbH, Bremer Straße 65, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21107 vertreten durch den Geschäftsführer Robert Hausdorff vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Roos - wurde am 30.04.2026 um 10:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Herr Dipl.-Kfm Martin Obendorf, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Email geschäftlich: dmp-dd@dmp-solutions.de Telefax: 0351 4400751 Telefon geschäftlich: 0351 4400740 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 22.07.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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