MMK Immobilienservice und Außenanlagenpflege UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MMK Immobilienservice und Außenanlagenpflege UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Wolfsburg, HRB 209717). 6 Bekanntmachungen vom 18. März 2024 bis 08. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Wolfsburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Wolfsburg |
| Aktenzeichen | 25 IN 18/24 |
| Handelsregister | Braunschweig, HRB 209717 |
| Zeitraum | 18. März 2024 – 08. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 6 |
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 25 IN 18/24
25 IN 18/24: Über das Vermögen der MMK Immobilienservice und Außenanlagenpflege UG (haftungsbeschränkt), Meinstraße 5, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209717), vertr. d.: Roland Kautz, Über dem Wechsel 20, 38448 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2024 um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nadja Bussemer, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstraße 9-11, 30175 Hannover, Tel.: 0511/6420079-0, Fax: 0511/6420079-9, E-Mail: nbussemer@goerg.de, Internet: www.goerg-inso.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.05.2024 anzumelden; unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 13.06.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung (§ 207 InsO). Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (13.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. - sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wolfsburg, 15.03.2024
- Nr. 2SonstigesAz. 25 IN 18/24
Geschäfts-Nr. 25 IN 18/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen MMK Immobilienservice und Außenanlagenpflege UG (haftungsbeschränkt), Meinstraße 5, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209717), vertreten durch: Roland Kautz, Über dem Wechsel 20, 38448 Wolfsburg, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin mit Antrag vom 10.06.2025 auf einer Berechnungsgrundlage von 4.178,64 EUR die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 2 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein. Amtsgericht Wolfsburg 08.07.2025
- Nr. 3Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 25 IN 18/24
25 IN 18/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MMK Immobilienservice und Außenanlagenpflege UG (haftungsbeschränkt), Meinstraße 5, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209717), vertr. d.: Roland Kautz, Über dem Wechsel 20, 38448 Wolfsburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 296,50 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 3.816,11 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. 30.10.2025 Amtsgericht Wolfsburg
- Nr. 4SonstigesAz. 25 IN 18/24
25 IN 18/24: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der MMK Immobilienservice und Außenanlagenpflege UG (haftungsbeschränkt), Meinstraße 5, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209717), vertr. d.: Roland Kautz, Über dem Wechsel 20, 38448 Wolfsburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Schlusstermin wird bestimmt auf: 29.12.2025. Der Termin dient der a) Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Wolfsburg, 29.10.2025
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 25 IN 18/24
25 IN 18/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MMK Immobilienservice und Außenanlagenpflege UG (haftungsbeschränkt), Meinstraße 5, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209717), vertr. d.: Roland Kautz, Über dem Wechsel 20, 38448 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin (Regelvergütung aufgrund einer Berechnungsgrundlage von 4.178,64 EUR) durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 29.10.2025 zulasten der Insolvenzmasse festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wolfsburg, 29.10.2025
- Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 25 IN 18/24
25 IN 18/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MMK Immobilienservice und Außenanlagenpflege UG (haftungsbeschränkt), Meinstraße 5, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209717), vertr. d.: Roland Kautz, Über dem Wechsel 20, 38448 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Wolfsburg, 04.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.