Unternehmensinsolvenz

MKS Metallbau GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MKS Metallbau GmbH mit Sitz in Illingen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 43669). 7 Bekanntmachungen vom 20. Juni 2025 bis 27. April 2026.

Stammdaten

SitzIllingen
GerichtAmtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen60 IN 35/25
HandelsregisterSaarbrücken, HRB 43669
BundeslandSaarland
BrancheIndustrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie)
Zeitraum20. Juni 2025 – 27. April 2026
Bekanntmachungen7

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 60 IN 35/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt, ist am 20.06.2025, um 09:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 60 IN 35/25 Amtsgericht Saarbrücken, 20.06.2025

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 60 IN 35/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt, sind die am 20.06.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom aufgehoben worden. 60 IN 35/25 Saarbrücken,

  3. Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 60 IN 35/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt, ist der am 19.06.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 17.06.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 15.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Saarbrücken, 15.10.2025

  4. Nr. 4SicherungsmaßnahmenAz. 60 IN 35/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt, sind die am 20.06.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom aufgehoben worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische 60 IN 35/25 Saarbrücken,

  5. Nr. 5Abweisungen mangels MasseAz. 60 IN 35/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt, ist der am 19.06.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 17.06.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 15.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Amtsgericht Saarbrücken, 15.10.2025

  6. Nr. 6Entscheidungen im RestschuldbefreiungsverfahrenAz. 60 IN 35/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt, hat der vorläufige Insolvenzverwalter seinen Vergütungsantrag vorgelegt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer 5, eingesehen werden. 60 IN 35/25 Amtsgericht Saarbrücken, 17.03.2026

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 60 IN 35/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Zusatz zum Veröffentlichungstext: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden. 60 IN 35/25 Amtsgericht Saarbrücken, 22.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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