Unternehmensinsolvenz

Meyerdierks Consulting GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Meyerdierks Consulting GmbH mit Sitz in Hagen im Bremischen (Amtsgericht Cuxhaven, HRB 207556). 1 Bekanntmachung vom 13. Juli 2026 bis 13. Juli 2026.

Stammdaten

SitzHagen im Bremischen
GerichtAmtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen12 IN 18/26
HandelsregisterTostedt, HRB 207556
BundeslandNiedersachsen
BrancheUnternehmensberatung, Recht & Steuern
Zeitraum13. Juli 2026 – 13. Juli 2026
Bekanntmachungen1

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 12 IN 18/26

    12 IN 18/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meyerdierks Consulting GmbH, Dammstelle 5, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. den Geschäftsführer Jürgen Meyerdierks (AG Tostedt, HRB 207556), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cuxhaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Cuxhaven, 10.07.2026 Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-cuxhaven.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/datenschutz-in-der-justiz-137730.html. Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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