Unternehmensinsolvenz

Meyer Medical GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Meyer Medical GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104737). 4 Bekanntmachungen vom 16. Januar 2025 bis 15. Juli 2026.

Stammdaten

SitzSaarbrücken
GerichtAmtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen107 IN 66/24
HandelsregisterSaarbrücken, HRB 104737
BundeslandSaarland
BrancheMedizintechnik, Diagnostik & Optik (Hochtechnologie-Fertigung)
Zeitraum16. Januar 2025 – 15. Juli 2026
Bekanntmachungen4

Meyer Medical GmbH im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 107 IN 66/24

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 66/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104737 eingetragenen Meyer Medical GmbH, Urslulinenstraße 63a, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Meyer, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.01.2025, um 12:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sandra Reich, Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken, Telefon: 0681-9255 850, Fax: 0681-9255 8525. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 08.04.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld. - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). - ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO) Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 25.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 6 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Hinweis: Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 107 IN 66/24 Saarbrücken, 14.01.2025

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 107 IN 66/24

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 66/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104737 eingetragenen Meyer Medical GmbH, Ursulinenstraße 63a, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Meyer, I. wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass aufgrund besonderen Umständen im Verfahren und zur Förderung des Verfahrensablaufs das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird. Der Stichtags vom 08.04.2025 wird hiermit aufgehoben und es wird Termin für eine Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) bestimmt auf Dienstag, 06.05.2025, 09:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - Beibehaltung der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld. - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO): a) Zustimmung zur Veräußerung des Gebrauchsmusters Nr. 20 2018 104 375 Bezeichnung: Brillengestell zur Aufnahme einer Vergrößerungseinrichtung und/ oder einer Beleuchtungseinrichtung gemäß Kaufvertrag vom 19.03.2025 zum Preis von 2.700,00 € an DIE BRILLE S.a.r.l. b) Zustimmung zur Veräußerung der Büroausstattung gemäß Kaufvertrag vom 25.02.2025 (Anlage 4) an die MED Manufaktur für Entwicklung und Design UG zum Gesamtpreis von 1.907,00 € brutto c) Zustimmung zur Veräußerung des Rennrades gemäß Kaufvertrag vom 31.03.2025 an die MED Manufaktur für Entwicklung und Design UG zum Gesamtpreis von 700,00 € brutto d) Zustimmung zur Veräußerung der Wallbox ¿Heidelberg¿ gemäß Kaufvertrag vom 21.03.2025 (Anlage) zum Preis von 119,00 € an Frau Christine Maul-Kreimes e) Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages mit der MED Manufaktur für Entwicklung und Design UG zum Preis von 850,00 € zzgl. USt. über nachfolgende Werkzeuge: Festool Kreissäge (Tauchsäge) TS 55 F Festool Akku-Bohrhammer BHC 18 Festool Akku-Bohrschrauber Quadrive TDC 18/4 Festool Absaugung CTL MINI I f) Verzicht auf die Geltendmachung eines Rücktrittsrechts / einer Anfechtung gegenüber der Firma MED Manufaktur für Entwicklung und Design UG betreffend den Kaufvertrag vom 30.12.2024 über den Schmuck-Schweißlaser Coherent Desktop ¿Rofin", Material-NR. PPG.100 102699.10180, aus dem Baujahr 2020 Gerät am 30.12.2024 gem. Rechnung zur Nummer 20244042 g) Verzicht auf die Geltendmachung eines Rücktrittsrechts/ eine Anfechtung gegenüber der Firma MED Manufaktur für Entwicklung und Design UG betreffend den Kaufvertrag über die halbfertigen Artikel Edelstahl-Kollektion "thomas meyer" 240 Stück á 5,30 € 1.272,00 € 8 Modelle á 30 Sets 2 Meyer Medical MUNICH concrete grey 51 Stück á 19,04 € 971,04 € 3 Meyer Medical PARIS mangan 20 Stück á 29,13 € 582,60 € 4 Meyer Medical PARIS mocca 20 Stück á 29,13 € 582,60 € vom 31.12.2024 gem. Rechnung vom 31.12.2024 zur Rechnungsnummer 2024043 über 4.055,81 €. - Verzicht auf die Beauftragung der Verwalterin, einen Insolvenzplan auszuarbeiten § 157 Satz 2 InsO - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). - ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO) Auf den Antrag der Insolvenzverwalterin vom 01.04.2025 wird Bezug genommen. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 107 IN 66/24 Amtsgericht Saarbrücken, 03.04.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 107 IN 66/24

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 66/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104737 eingetragenen Meyer Medical GmbH, Ursulinenstraße 63a, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Meyer, wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Veräußerung der Nutzungenrechte Designs7Know-How gemäß Kaufvertrag vom 13.08.2025 an Materialise NV, Technologielaan 15, 3001 Leuven, Belgien, zum Gesamtpreis von 2380,00 Euro brutto, bestimmt auf Donnerstag, 20.11.2025, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 107 IN 66/24 Amtsgericht Saarbrücken, 28.10.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 107 IN 66/24

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 66/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104737 eingetragenen Meyer Medical GmbH, Ursulinenstraße 63a, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Meyer, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt. 107 IN 66/24 Amtsgericht Saarbrücken, 14.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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