Unternehmensinsolvenz

Mehl Recycling GmbH & Co. KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Mehl Recycling GmbH & Co. KG mit Sitz in Neunkirchen am Brand (Amtsgericht Bamberg, HRA 12114). 5 Bekanntmachungen vom 14. März 2024 bis 03. August 2026.

Stammdaten

SitzNeunkirchen am Brand
GerichtAmtsgericht Bamberg
AktenzeichenIN 55/24
HandelsregisterBamberg, HRA 12114
Zeitraum14. März 2024 – 03. August 2026
Bekanntmachungen5

Mehl Recycling GmbH & Co. KG im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. IN 55/24

    Az.: IN 55/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. Mehl Recycling GmbH & Co. KG, Baad 9 a, 91077 Neunkirchen am Brand, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mehl Verwalungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mehl Simon Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12114 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Schmitt & Kollegen, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 96-2024 MF/hehe auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 13.03.2024 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Peter Roeger, An der Feuerwache 19, 95445 Bayreuth, Telefon: +49(921)7877806, Telefax: +49(921)78778077, Email: roeger@pluta.net. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bamberg Synagogenplatz 1 96047 Bamberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 13.03.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. IN 55/24

    ****************************************************************************************************** IN 55/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. Mehl Recycling GmbH & Co. KG, Baad 9 a, 91077 Neunkirchen am Brand, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mehl Verwalungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mehl Simon Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12114 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Schmitt & Kollegen, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 96-2024 MF/hehe auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.05.2024 um 00.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Peter Roeger An der Feuerwache 19, 95445 Bayreuth Telefon: +49(921)7877806 Telefax: +49(921)78778077 Email: roeger@pluta.net 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf 15.07.2024, 09.30 Uhr, Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96052 Bamberg Sitzungssaal 101 Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf 15.07.2024, 09.30 Uhr Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96052 Bamberg Sitzungssaal 101 Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 11.03.2024 beim Insolvenzgericht Bamberg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bamberg Synagogenplatz 1 96047 Bamberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 02.05.2024 ******************************************************************************************************

  3. Nr. 3SonstigesAz. IN 55/24

    IN 55/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mehl Recycling GmbH & Co. KG, Baad 9 a, 91077 Neunkirchen am Brand, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mehl Verwalungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mehl Simon Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12114 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Schmitt & Kollegen, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 96-2024 MF/hehe | Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 15.07.2024, 09:30 Uhr, 1. Stock, Synagogenplatz 1, Bamberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten: 1. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 160 InsO ermächtigt, unbewegliche Gegenstände aus freier Hand zu verkaufen. 2. Aufgrund von Anzeichen sowohl für Anfechtungs- als auch Haftungsansprüche wird der Insolvenzverwalter gem. § 160 InsO ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen. 3. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 160 InsO ermächtigt, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert gegenüber ehemaligen Vertragspartnern der Schuldnerin anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen 4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den Betrieb gem. § 160 InsO an sonstige Interessenten bzw. gem. §162 InsO an besonders Interessierte zu veräußern Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung zu Punkt 1 bis 3 als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Die Zustimmung zu Punkt 4 gilt gem. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt, wenn nicht die Veräußerung an besonders Interessierte gem. § 162 InsO erfolgt. Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 02.05.2024 | 2. Bestätigungsmail für Internetveröffentlichung abfragen, ausdrucken und als Anlage zu dieser Verfügung nehmen. 3. Inhalt Schreiben ITS: Ihre Anträge zum Berichtstermin wurden heute wie folgt veröffentlicht: Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 15.07.2024, 09:30 Uhr, 1. Stock, Synagogenplatz 1, Bamberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten: 1. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 160 InsO ermächtigt, unbewegliche Gegenstände aus freier Hand zu verkaufen. 2. Aufgrund von Anzeichen sowohl für Anfechtungs- als auch Haftungsansprüche wird der Insolvenzverwalter gem. § 160 InsO ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen. 3. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 160 InsO ermächtigt, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert gegenüber ehemaligen Vertragspartnern der Schuldnerin anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen 4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den Betrieb gem. § 160 InsO an sonstige Interessenten bzw. gem. §162 InsO an besonders Interessierte zu veräußern Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung zu Punkt 1 bis 3 als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Die Zustimmung zu Punkt 4 gilt gem. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt, wenn nicht die Veräußerung an besonders Interessierte gem. § 162 InsO erfolgt. | 4. Inhalt Schreiben Schuldner: | die Anträge des Insolvenzverwalters zum Berichtstermin wurden heute wie folgt veröffentlicht: Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 15.07.2024, 09:30 Uhr, 1. Stock, Synagogenplatz 1, Bamberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten: 1. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 160 InsO ermächtigt, unbewegliche Gegenstände aus freier Hand zu verkaufen. 2. Aufgrund von Anzeichen sowohl für Anfechtungs- als auch Haftungsansprüche wird der Insolvenzverwalter gem. § 160 InsO ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen. 3. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 160 InsO ermächtigt, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert gegenüber ehemaligen Vertragspartnern der Schuldnerin anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen 4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den Betrieb gem. § 160 InsO an sonstige Interessenten bzw. gem. §162 InsO an besonders Interessierte zu veräußern Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung zu Punkt 1 bis 3 als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Die Zustimmung zu Punkt 4 gilt gem. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt, wenn nicht die Veräußerung an besonders Interessierte gem. § 162 InsO erfolgt. Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bamberg Bamberg, den 02.05.2024

  4. Nr. 4SonstigesAz. IN 55/24

    IN 55/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mehl Recycling GmbH & Co. KG, Baad 9 a, 91077 Neunkirchen am Brand, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mehl Verwalungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mehl Simon Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12114 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Schmitt & Kollegen, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 96-2024 MF/hehe | Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag - einschließlich Zuschlägen - des - vorläufigen - Insolvenzverwalters vom 08.05.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 12.08.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des - vorläufigen - Insolvenzverwalters vorzubringen. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden. Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 31.07.2026

  5. Nr. 5SonstigesAz. IN 55/24

    IN 55/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mehl Recycling GmbH & Co. KG, Baad 9 a, 91077 Neunkirchen am Brand, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mehl Verwalungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mehl Simon Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12114 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Schmitt & Kollegen, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 96-2024 MF/hehe | | Mit Schreiben vom 08.05.2025 legte der vorläufige Insolvenzverwalter Schlussrechnung für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Gläubiger erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.09.2026 1. Einwendungen gegen die Schlussrechnung für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung 2. Einwendungen gegen die Durchführung des schriftlichen Verfahrens einzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Unterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. | Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 31.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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