MEDZENTRUM Verwaltung GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MEDZENTRUM Verwaltung GmbH mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRB 7580). 4 Bekanntmachungen vom 03. Januar 2024 bis 25. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Gießen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Gießen |
| Aktenzeichen | 6 IN 203/23 |
| Handelsregister | Gießen, HRB 7580 |
| Zeitraum | 03. Januar 2024 – 25. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 6 IN 203/23
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23: Über das Vermögen der MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580), vertr. d.: Christian Fladung, (Geschäftsführer), ist am 29.12.2023 um 12:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de . Insolvenzforderungen sind bis zum 06.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.03.2024. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein: - Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO) - Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) - Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO) - Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO) - Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO) - Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO) - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO) - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO) Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Gießen, den 02.01.2024
- Nr. 2SonstigesAz. 6 IN 203/23
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580), vertreten durch: Christian Fladung, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 19.03.2025, 14:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen Tagesordnung: Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich der Zustimmung zur Entgegennahme einer Abfindung in Höhe von € 7.134,00 aufgrund des Ausscheidens aus der Medzentrum Rabenau GmbH & Co. KG Das zuvor angeordnete schriftliche Verfahren wird hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO aufgehoben, § 5 Abs. 2 InsO. Hinweis: Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO) Amtsgericht Gießen, 11.02.2025
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 6 IN 203/23
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580), vertreten durch: Christian Fladung, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, wird für die bis zum 20.11.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 09.01.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen. Amtsgericht Gießen, 20.11.2025
- Nr. 4SonstigesAz. 6 IN 203/23
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 203/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDZENTRUM Verwaltung GmbH, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 7580), vertreten durch: Christian Fladung, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 09.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen Tagesordnung: Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich dem Abschluss von Vergleichen mit Anfechtungsgegnern im Zusammenhang mit Zinsbonuszahlungen sowie mit der Auszahlung von Gewinnbeteiligungen in Höhe von 10 % der jeweils angefochtenen Beträge unter Bezugnahme auf den Schriftsatz des Insolvenzverwalters vom 10.06.2026 (Bl. 329 ff. d. A.) Sofern der Abschluss außergerichtlicher Vergleiche in Höhe von 10 % der jeweils angefochtenen Beträge durch die Anfechtungsgegner abgelehnt werden sollte, stimmt die besondere Gläubigerversammlung der gerichtlichen Durchsetzung der oben genannten Anfechtungsansprüche zu Das zuvor angeordnete schriftliche Verfahren wird hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO aufgehoben, § 5 Abs. 2 InsO. Hinweis: Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO) Amtsgericht Gießen, 25.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.