MBNH Group GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MBNH Group GmbH mit Sitz in Freiburg (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 723586). 2 Bekanntmachungen vom 07. Oktober 2025 bis 15. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Freiburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Freiburg im Breisgau |
| Aktenzeichen | 58 IN 365/25 |
| Handelsregister | Freiburg im Breisgau, HRB 723586 |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Branche | Einzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel) |
| Zeitraum | 07. Oktober 2025 – 15. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SonstigesAz. 58 IN 365/25
58 IN 365/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. MBNH Group GmbH, Basler Straße 115, 79115 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Niklas Ruben Nolte Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723586 - Schuldnerin - | Beschluss: Die öffentliche Zustellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 22.05.2025 (auszugsweise), der gerichtlichen Verfügung vom 08.09.2025 und dieses Beschlusses an die Schuldnerin wird auf Antrag der antragstellenden Gläubigerin bewilligt. Die öffentliche Zustellung wird durch öffentliche Bekanntmachung nach § 9 InsO bewirkt. Gründe: Die Zustellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Verfügung vom 08.09.2025 (Anhörung der Schuldnerin zum Antrag) war unter der aus dem Handelsregister ersichtlichen inländischen Geschäftsanschrift nicht möglich, § 4 InsO in Verbindung mit § 185 Nr. 2 ZPO. Eine Zustellung an den Geschäftsführer unter dessen zuletzt bekannter Anschrift war ebenfalls erfolglos. Einwohnermeldeamtsanfragen haben ergeben, dass dieser unbekannt verzogen ist. Nachforschungen der antragstellenden Gläubigerin sind ebenfalls erfolglos geblieben. Wegen der grundlegenden Bedeutung für das Verfahren und zur Gewährung rechtlichen Gehörs war die öffentliche Zustellung des Antrags zu bewilligen (Vuia in: Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 5. Aufl., Rn. 136 zu § 14 InsO). Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: 22. Mai 2025 Antrag der Sparkasse Schwarzwald-Baar gegen die Firma MBNH Group GmbH, zuletzt: Basler Straße 115, 79115 Freiburg im Breisgau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Freiburg i.Br. (HRB: 723586), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Ruben Nolte, *11.06.1991, zuletzt wohnhaft Hindenburgstraße 96/1, 79211 Denzlingen Sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBNH Group GmbH, zuletzt: Basler Straße 115, 79115 Freiburg im Breisgau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Freiburg i.Br. (HRB: 723586), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Ruben Nolte, *11.06.1991, zuletzt wohnhaft Hindenburgstraße 96/1, 79211 Denzlingen wegen Zahlungsunfähigkeit (§ 17 lnsO) zu eröffnen. Den Antrag begründen wir wie folgt: Die Sparkasse Schwarzwald-Baar war Hausbank der oben genannten Gesellschaft und hat diverse Finanzierungsmittel bereitgestellt. Gegenstand der Gesellschaft war der Betrieb eines Online-Shops für Terrassenüberdachungen aus Aluminium im Bausatz inkl. Lieferung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Gesellschaft ist im Handelsregister mit Datum vom 21.05.2025 noch unter der Adresse: Basler Straße 115, 79115 Freiburg im Breisgau eingetragen. Geschäftsführer ist alleine Herr Niklas Nolte; Frau Teresa Elke Rita Höfelmeyer ist als Geschäftsführerin ausgeschieden. Die Gesellschafter sind Herr Niklas Nolte und Frau Teresa Elke Rita Höfelmeyer. Beweis: Handelsregisterauszug HRB 723586 vom 2105.2025 (Anlage K1) Gesellschafterliste vom 04.02.2021 (Anlage K2) Mit Schreiben vom 27.02.2024 hat die Sparkasse Schwarzwald-Baar die Geschäftsbeziehung fristlos gekündigt, und die Kontokorrenkredite Nr. 151069757 sowie die Darlehen Nr. 6150981843 und 6151068046 fällig gestellt. Die Gesellschaft wurde aufgefordert, die fällige Forderung innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung auszugleichen. Der Kündigungssaldo betrug insgesamt 346.609,41 Euro, vgl. Anlage Kündigungsschreiben. Beweis: Kontokorrentkreditvertrag Nr. 151069757 vom 01./19.10.2021 (Anlage K3) Kontokorrentkreditvertrag Nr. 151069757 vom 20.12.2022/15.01.2023 (Anlage K4) Darlehensvertrag Nr. 6150981843 vom 01./19.10.2021 (Anlage K5) Darlehensvertrag Nr. 6151068046 vom 21.12.2022/15.01.2023 (Anlage K6) Kündigungsschreiben vom 27.02.2024 (Anlage K7) Unter der zuletzt angegebenen Adresse kam die Post mit dem Hinweis Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück. Intensive Recherchen über die Detektei Huck mit der Ermittlung einer zustellungsfähigen Adresse blieben ergebnislos. Wir haben daraufhin mit Schreiben vom 27.02.2024 die öffentliche Zustellung beantragt. Diese wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Freiburg am 03.07.24 bewilligt. Die öffentliche Zustellung des Kündigungsschreibens gilt als am 13.08.2024 zugestellt. Beweis: Antrag auf öffentliche Zustellung MBNH Group GmbH nebst Anlagen und Beschlüssen Amtsgericht Freiburg vom 02.07.2024 und 19.08.2024 (Anlage K8) Eine nochmalige Melderegisterauskunft hinsichtlich des Geschäftsführers Herrn Niklas Nolte vom 17.04.2025 blieb ebenfalls ergebnislos. Beweis: Einfache Melderegisterauskunft Gemeinde Denzlingen vom 17.04.2025 (Anlage K9) Seit 04/23 fanden keine wesentlichen Habenumsätze mehr auf dem Geschäftskonto Nr. 151069757 statt. Aus der gekündigten Geschäftsbeziehung bestehen seitens der Sparkasse Schwarzwald-Baar gegen die Gesellschaft per 21.05.2025 fällige Forderungen in Höhe von insgesamt 390.009,94 Euro. Beweis: Forderungsübersicht zum 21.05.2025 (Anlage K10) Konto Nr. 151069757, Umsatzübersicht vom 26.02.2024 bis 07.09.2024 (Anlage K11) Konto Nr. 151069757, Forderungsübersicht vom 07.09.2024 bis 21.05.2025 (Anlage K12) Konto Nr. 6151068046, Umsatzübersicht vom 26.02.2024 bis 07.09.2024 (Anlage K13) Konto Nr. 6151068046, Forderungsübersicht vom 07.09.2024 bis 21.05.2025 (Anlage K14) Konto Nr. 6150981843, Umsatzübersicht vom 26.02.2024 bis 07.09.2024 (Anlage K15) Konto Nr. 6150981843, Forderungsübersicht vom 07.09.2024 bis 21.05.2025 (Anlage K16) Neben den Forderungen der Sparkasse Schwarzwald-Baar bestehen auch gegenüber weiteren Gläubigern Forderungen. Dies ergibt sich aus den uns bis heute zugestellte Pfändungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 113.665,25 Euro Beweis: Pfändungsübersicht vom 21.05.2025 (Anlage K17) Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichtes Freiburg ergibt sich aus der zuletzt bekannten Adresse der Schuldnerin gemäß dem aktuellen Handelsregisterauszuges vom 21.05.2025. Die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft wurde durch die Sparkasse Schwarzwald-Baar glaubhaft gemacht. Der vorliegende Antrag ist zulässig und begründet, weshalb das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBNH Group GmbH, zuletzt: Basler Straße 115, 79115 Freiburg im Breisgau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Freiburg i.Br. (HRB: 723586), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Ruben Nolte, *11.06.1991, zuletzt wohnhaft Hindenburgstraße 96/1, 79211 Denzlingen zu eröffnen ist. Sollte das Gericht einen weiteren Vortrag für nötig erachten, wird um einen entsprechenden gerichtlichen Hinweis gebeten. Mit freundlichen Grüßen Sparkasse Schwarzwald-Baar Verfügung: Amtsgericht Freiburg Aktenzeichen 58 IN 365/25 Verfügung vom 08.09.2025 in der Anlage erhalten Sie eine Abschrift des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ihnen wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich zu dem Insolvenzantrag binnen 10 Tagen ab Zustellung zu äußern. Die Stellungnahme soll insbesondere Angaben enthalten zur Zahlungseinstellung bzw. Zahlungsunfähigkeit und zum Zeitpunkt des Eintritts dieser Umstände. Weiterhin wird Ihnen binnen gleicher Frist aufgegeben, dem Insolvenzgericht anhand des beiliegenden Formblattes ein vollständiges Vermögensverzeichnis vorzulegen, § 20 InsO. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben sind an Eides statt zu versichern. Die Verpflichtung besteht grundsätzlich auch dann, wenn die Vermögensauskunft bereits abgegeben wurde. Falls die Vermögensauskunft innerhalb der letzten drei Monate abgegeben wurde, kann darauf Bezug genommen werden, sofern sich die finanziellen Verhältnisse seither nicht verbessert haben. Benachrichtigung nach § 4 InsO, § 186 Abs. 2 ZPO: Zustellungsadressat: MBNH Group GmbH, Basler Straße 115, 79115 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Niklas Ruben Nolte Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723586 - Schuldnerin - Zustellungsgegenstand: - Beschluss vom 02.10.2025 (Bewilligung der öffentlichen Zustellung), Aktenzeichen 58 IN 365/25 - Antrag der Gläubigerin Sparkasse Schwarzwald-Baar auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin vom 22.05.2025 - Verfügung des Insolvenzgerichts vom 08.09.2025, Aktenzeichen 58 IN 365/25 Der vollständige Antrag mit Anlagen kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Freiburg - Insolvenzgericht -, Außenstelle Bismarckallee 2, 79098 Freiburg zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die oben genannten Schriftstücke öffentlich zugestellt werden und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Abweichend von der Verfügung vom 08.09.2025 beträgt die Frist zur Stellungnahme zu dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Monat nach Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung. Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 02.10.2025
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 58 IN 365/25
58 IN 365/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. MBNH Group GmbH, Basler Straße 115, 79115 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Niklas Ruben Nolte, - unbekannten Aufenthalts - Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723586 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau Kaiser-Joseph-Straße 257a 79098 Freiburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.