Mayberg Sicherheit und Dienstleistungs GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Mayberg Sicherheit und Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 174399). 3 Bekanntmachungen vom 26. Mai 2025 bis 20. Januar 2026.
Stammdaten
| Sitz | Hamburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hamburg |
| Aktenzeichen | 67c IN 91/25 |
| Handelsregister | Hamburg, HRB 174399 |
| Bundesland | Hamburg |
| Branche | Sonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness) |
| Zeitraum | 26. Mai 2025 – 20. Januar 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 67c IN 91/25
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 91/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174399 eingetragenen Mayberg Sicherheit und Dienstleistungs GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Fuat Budakoglu Geschäftszweig: Gegenst. d. Untern. i. Objekt-, Veranstaltungs-, Personen-, Begleitschutz, Observation u. Ermittlungen, Objektöffnungs- u. Schließdienst, usw. ist am 23.05.2025, um 15:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 67c IN 91/25 Amtsgericht Hamburg, 23.05.2025
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 67c IN 91/25
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 91/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174399 eingetragenen Mayberg Sicherheit und Dienstleistungs GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Fuat Budakoglu Geschäftszweig: Gegenst. d. Untern. i. Objekt-, Veranstaltungs-, Personen-, Begleitschutz, Observation u. Ermittlungen, Objektöffnungs- u. Schließdienst, usw. sind die am 23.05.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 19.01.2026 aufgehoben worden. 67c IN 91/25 Amtsgericht Hamburg, 19.01.2026
- Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 67c IN 91/25
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 91/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174399 eingetragenen Mayberg Sicherheit und Dienstleistungs GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Fuat Budakoglu Geschäftszweig: Gegenst. d. Untern. i. Objekt-, Veranstaltungs-, Personen-, Begleitschutz, Observation u. Ermittlungen, Objektöffnungs- u. Schließdienst, usw. ist der am 10.03.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 10.03.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 19.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden. 67c IN 91/25 Amtsgericht Hamburg, 19.01.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.