MaxiTeam Service & Projekt GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MaxiTeam Service & Projekt GmbH mit Sitz in Dillenburg (Amtsgericht Wetzlar, HRB 8700). 6 Bekanntmachungen vom 12. Januar 2024 bis 14. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Dillenburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Wetzlar |
| Aktenzeichen | 3 IN 119/23 |
| Handelsregister | Wetzlar, HRB 8700 |
| Zeitraum | 12. Januar 2024 – 14. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 6 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 3 IN 119/23
3 IN 119/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MaxiTeam Service & Projekt GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8700), vertr. d.: Nico Henkel, Alte Straße 21, 94136 Thyrnau, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software-Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421/9481350, Fax: 06421/9481360, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Amtsgericht Wetzlar, 12.01.2024
- Nr. 2EröffnungenAz. 3 IN 119/23
3 IN 119/23: Über das Vermögen der MaxiTeam Service & Projekt GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8700), vertr. d.: Nico Henkel, Alte Straße 21, 94136 Thyrnau, (Geschäftsführer), ist am 19.02.2024 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software-Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421/9481350, Fax: 06421/9481360, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.04.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 17.05.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: - Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, - Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.04.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.05.2024) liegt, auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wetzlar, 20.02.2024
- Nr. 3SonstigesAz. 3 IN 119/23
3 IN 119/23: In dem Insolvenzverfahren MaxiTeam Service & Projekt GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8700), vertr. d.: Nico Henkel, Alte Straße 21, 94136 Thyrnau, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 22.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 03.12.2024 bestimmt. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.12.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 22.10.2024 und dem vorstehenden Stichtag 03.12.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Amtsgericht Wetzlar, 22.05.2024
- Nr. 4SonstigesAz. 3 IN 119/23
3 IN 119/23 In dem Insolvenzverfahren MaxiTeam Service & Projekt GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8700), vertr. d.: Nico Henkel, Alte Straße 21, 94136 Thyrnau, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 06.08.2024, 09:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger dazu, dass durch den Insolvenzverwalter die Ansprüche gegen die Gesellschafter auf Einzahlung der Stammeinlage nicht zu verfolgen sind. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Wetzlar, 19.07.2024
- Nr. 5SonstigesAz. 3 IN 119/23
3 IN 119/23: In dem Insolvenzverfahren MaxiTeam Service & Projekt GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8700), vertr. d.: Nico Henkel, Alte Straße 21, 94136 Thyrnau, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 09.07.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 20.08.2025 bestimmt. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 09.07.2025 und dem vorstehenden Stichtag 20.08.2025 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Amtsgericht Wetzlar, 17.01.2025
- Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 3 IN 119/23
Geschäfts-Nr.: 3 IN 119/23. In dem Insolvenzverfahren MaxiTeam Service & Projekt GmbH, Industriestraße 15, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRB 8700), vertr. d.: Nico Henkel, Alte Straße 21, 94136 Thyrnau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden. 1. XXX Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV i.V.m. § 2 Abs. II InsVV 2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 3. XXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %. 5. XXX Euro Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software-Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421/9481350, Fax: 06421/9481360, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 12.01.2024 angeordnet. Nach § 63 Abs. 3 InsO wird die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Berechnungsmasse in Höhe von 0,00 Euro ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von XXX Euro. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt gemäß §§ 2, 10 11 InsVV in der Regel mindestens 1.400,00 EUR. Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört und gab keine Stellungnahme dazu ab. Die Auslagen und die Mehrwertsteuer waren antragsgemäß festzusetzen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wetzlar, 07.07.2026.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.